Die OECD hat kürzlich einen Bericht hinsichtlich hybrider Gestaltungen mit Betriebsstätten veröffentlicht. Die OECD empfiehlt nationale Gesetze anzupassen, um diesen Gestaltungen, die auf unterschiedlichen Auffassungen des Ansässigkeitsstaats des Stammhauses und des Betriebsstättenstaats hinsichtlich der Betriebsstättenbegründung und Gewinnverteilung beruhen, zu begegnen.
Die OECD stellte am 05.10.2015 die finalen Abschlussberichte zum Aktionsplan mit insgesamt 15 Maßnahmen gegen BEPS vor (siehe Deloitte Tax News). Die Maßnahme Nr. 2 hat zum Ziel sog. hybride Gestaltungen, die die unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Gesellschaft oder eines Finanzinstruments in zwei oder mehr Staaten nutzen, zu verhindern. Im OECD-Bericht zur Maßnahme Nr. 2 vom 05.10.2015 sind hybride Gestaltungen mit Betriebsstätten nicht ausdrücklich angesprochen.
Die am 12.07.2016 von den ECOFIN-Ministern beschlossene „Anti-BEPS-Richtlinie“ enthielt bereits Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen innerhalb der EU (siehe Deloitte Tax News). Am 29.05.2017 hat der Rat der Europäischen Union (ECOFIN) eine geänderte Fassung der Richtlinie beschlossen (siehe Deloitte Tax News). In der geänderten Fassung sind auch Regelungen zur Behandlung hybrider Gestaltungen unter Beteiligung einer Betriebsstätte enthalten. Als Mitgliedsstaat der EU muss Deutschland sein nationales Recht an die Vorgaben der o.g. Richtlinien hinsichtlich der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen bis zum 31.12.2019 (bzw. hinsichtlich der Regelungen zu sog. umgekehrt hybriden Gestaltungen bis zum 31.12.2021) anpassen.
Am 27.07.2017 hat die OECD nun einen Bericht hinsichtlich sog. hybrider Gestaltungen mit Betriebsstätten veröffentlicht. Hybride Gestaltungen mit Betriebsstätten liegen vor, wenn der Ansässigkeitsstaat des Stammhauses und der Betriebsstättenstaat eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Gewinnverteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte haben oder der Betriebsstättenstaat den Steuerpflichtigen in seinem Staat nicht als steuerlich ansässig betrachtet.
Hybride Gestaltungen mit Betriebsstätten können insbesondere diese Folgen haben:
Der o.g. Bericht sieht in Abhängigkeit der o.g. Ergebnisse insbesondere die folgenden Maßnahmen vor:
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema ist hier zu finden.
OECD, Bericht vom 27.07.2017 hinsichtlich der Neutralisierung von Effekten hybrider Gestaltungen mit Betriebsstätten
OECD, Pressemitteilung vom 27.07.2017
OECD, finale Berichte vom 05.10.2015, siehe Deloitte Tax News
ECOFIN, Anti-BEPS-Richtlinie beschlossen am 12.07.2016, siehe Deloitte Tax News
ECOFIN, Richtlinie zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen mit Drittländern beschlossen am 29.05.2017, siehe Deloitte Tax News
Alle Beiträge zum Thema „BEPS“ in den Deloitte Tax News
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