08.11.2022:
Die EU-Finanzminister haben sich am 08.11.2022 auf einen überarbeiteten Verhaltenskodex im Bereich der Unternehmensbesteuerung geeinigt (siehe Deloitte Tax News).
Rat der EU, Pressemittteilung vom 08.11.2022
Rat der EU, Beratungsergebnisse vom 08.11.2022
Beschluss vom 21.10.2021:
Das Europäische Parlament hebt hervor, dass es sich bei der "schwarzen Liste der EU für Steueroasen" um ein "stumpfes Schwert" handelt und eine dringend notwendige Reform bis Ende 2021 durchgeführt werden sollte. Beispielsweise seien die Britischen Jungferninseln bislang nicht auf der "schwarzen Liste der EU" enthalten, obwohl auf ihnen zwei Drittel der in den Pandora-Papieren aufgeführten Briefkastenfirmen angesiedelt sind.
EU Parlament, Beschluss vom 21.10.2021
EU Parlament, Pressemitteilung vom 21.10.2021
Beschluss vom 07.10.2021:
Nach einem Beschluss vom 07.10.2021 fordert das Europäische Parlament den Europäischen Rat und die Europäische Kommission auf, die EU-Politik zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken (einschließlich des Verhaltenskodexes im Bereich der Unternehmensbesteuerung) zu reformieren. Insbesondere soll im Rahmen der Reform des Verhaltenskodexes ein effektiver Steuersatz sowie klare (Mindest-)Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz festgelegt werden, um schädliche Steuerpraktiken zu identifizieren.
Bereits im Steuerpaket der EU-Kommission vom 15.07.2020 war eine „Mitteilung über verantwortliches Handeln im Steuerbereich“ enthalten (siehe Deloitte Tax News). Diese sah eine Reform des sog. Verhaltenskodexes („Code of Conduct“), der den Steuerwettbewerb regelt und schädliche Steuerpraktiken in der EU bekämpft, vor.
Nach einem Beschluss vom 07.10.2021 fordert das Europäische Parlament den Europäischen Rat und die Europäische Kommission auf, die EU-Politik zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken (einschließlich des Verhaltenskodexes im Bereich der Unternehmensbesteuerung) zu reformieren.
Der Beschluss vom 07.10.2021 besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil enthält Empfehlungen für die zukünftige Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in der EU. Der zweite Teil beschäftigt sich mit einer Reform des Verhaltenskodexes im Bereich der Unternehmensbesteuerung.
Teil 1: Empfehlungen für die zukünftige Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in der EU
Das Europäische Parlament macht verschiedene Vorschläge die zukünftige Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in der EU zu verbessern, u.a.:
Teil 2: Reform des Verhaltenskodex im Bereich der Unternehmensbesteuerung
Das Europäische Parlament fordert den Europäischen Rat dazu auf den Verhaltenskodex im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu reformieren und hat insbesondere folgende Vorschläge eingebracht:
EU Parlament, Beschluss vom 07.10.2021
EU Parlament, Pressemittelung vom 07.10.2021
Hintergrund zum Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung
Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung ist seit seiner Festlegung im Jahr 1997 das wichtigste Instrument der EU zur Vermeidung von schädlichem Steuerwettbewerb. Er beruht auf der Prämisse, dass der Steuerwettbewerb zwischen Ländern zwar nicht per se problematisch ist, es aber gemeinsame Grundsätze geben muss, um zu regeln, inwieweit die Ländern Steuerregelungen und Steuerpolitik dafür einsetzen dürfen, Unternehmen und Gewinne anzuziehen.
Der Kodex ist ein nicht rechtsverbindliches Instrument, dass auf gegenseitiger Überprüfung und einer Art Gruppenzwang zwischen den Mitgliedstaaten basiert. Er umfasst Grundsätze für eine faire Besteuerung und wird angewandt, um zu entscheiden, ob eine Steuerregelung schädlich ist oder nicht. Wenn sich eine Steuermaßnahme als schädlich herausstellt, soll der betroffene Mitgliedstaat diese ändern oder aufheben.
Abgesehen von den Errungenschaften des Kodex innerhalb der EU hatte er in den letzten Jahren auch bemerkenswerte Auswirkungen auf die globalen steuerlichen Rahmenbedingungen. Das liegt daran, dass er die Grundlage für die Bewertung von Drittländern im Zusammenhang mit der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete ist.
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