Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/eu-ministerrat-politische-einigung-zur-einfuehrung-einer-allgemeinen-missbrauchsbekaempfungsregelung-in-die-mutter-tochter-richtlinie.html
17.12.2014
Internationales Steuerrecht

EU-Ministerrat: Politische Einigung zur Einführung einer allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsregelung in die Mutter-Tochter-Richtlinie

Im Rahmen des ECOFIN-Treffens am 09.12.2014 haben sich die EU-Minister politisch auf die Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie verständigt. Die Einigung betrifft die Einführung einer allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsregelung, auf die sich die EU-Minister bei ihrem Treffen am 20.06.2014 nicht hatten einigen können.

Hintergrund

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte die doppelte Besteuerung grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen und somit eine Benachteiligung von Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedsstaaten vermieden werden. Allerdings war es unter der Mutter-Tochter-Richtlinie möglich, dass auch die Gewinnausschüttungen, die bei der zahlenden Gesellschaft abziehbar waren, steuerfrei blieben. Ein erster Schritt dagegen wurde am 20.06.2014 mit der politischen Einigung auf die Einführung einer Regelung gegen die Erzielung einer doppelten Nichtbesteuerung durch die Nutzung von hybriden Finanzierungsinstrumenten gemacht (siehe Deloitte Tax-News)

Aktuelle Entwicklung

Am 09.12.2014 haben sich die EU-Minister beim ECOFIN-Treffen politisch auf die Ergänzung der Mutter-Tochter-Richtlinie um eine allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift verständigt. Es handelt sich dabei um eine De-minimis-Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, strengere nationale Missbrauchsregelungen zu haben oder einzuführen.

Grundsätzlich sollen die Mitgliedsstaaten die Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht gewähren, wenn – unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände – eine künstliche Gestaltung oder eine künstliche Reihe von Gestaltungen vorliegt, deren wesentlicher Zweck oder deren wesentlicher Zweck unter anderem darin besteht, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck dieser Richtlinie zuwiderläuft. Eine Gestaltung kann dabei mehr als einen Schritt oder Teil umfassen (Art. 1 Abs. 2 -neu-).

Wie bisher (Art. 1 Abs. 2 -alt-) soll die Nutzung nationaler oder vertraglicher Vorschriften gegen Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung nicht durch die Mutter-Tochter-Richtlinie eingeschränkt werden (Art. 1 Abs. 4 -neu-).

Die Regelung ist wie auch die Regelung gegen eine doppelte Nichtbesteuerung durch die Nutzung von hybriden Finanzierungsinstrumenten spätestens bis zum 31.12.2015 in nationales Recht umzusetzen.

Fundstellen

Rat der EU, Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie, 05.12.2014
Rat der EU, Pressemitteilung zur Einigung auf eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie, 09.12.2014 

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.