Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/eu-ministerrat-einigung-auf-aenderungen-der-zinsrichtlinie.html
26.03.2014
Internationales Steuerrecht

EU-Ministerrat: Einigung auf Änderungen der Zinsrichtlinie

Der EU-Ministerrat sich auf eine Änderung der Zinsrichtlinie geeinigt, die die Mitgliedsstaaten zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet. Die geänderte Richtlinie ist bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen. Die Verhandlungen mit Drittstaaten über den automatischen Informationsaustausch sollen fortgesetzt werden.

Hintergrund

Bei ihrem Treffen am 15.11.2013 in Brüssel hatten die EU-Finanzminister unter anderem Änderungen der EU-Zinsrichtlinie (2003/48 EG) diskutiert. Die Richtlinie sollte an Änderungen der Investmentprodukte und das geänderte Verhalten der Investoren seit Einführung der Richtlinie angepasst werden.

Aktuelle Entwicklung

Der EU-Ministerrat hat am 24.03.2014 den Änderungen der EU-Zinsrichtlinie (2003/48/EG) zugestimmt. Die EU-Zinsrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten zum automatischen Informationsaustausch, damit der Ansässigkeitsstaat eines Empfängers einer grenzüberschreitenden Zinszahlung diese entsprechend seiner nationalen Regelungen besteuern kann.

Durch die Änderung der Zinsrichtlinie wurde ihr Anwendungsbereich erweitert und an Änderungen der Investmentprodukte sowie das geänderte Verhalten der Investoren seit Einführung der Richtlinie angepasst. Die geänderte Richtlinie soll neue Arten von Spareinkommen und Produkten erfassen, die Zinsen oder äquivalentes Einkommen generieren. Sie schließt auch Lebensversicherungen und – stärker als zuvor – Fonds ein. Unter Anwendung des sog. Transparenzkonzeptes sind die Steuerbehörden gefordert weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.

Der von der EU gewählte Ansatz stimme gänzlich mit dem globalen Ansatz (der OECD) überein, weshalb die Anwendung beider Standards die europäischen Unternehmen nicht belasten sollte. Insbesondere Österreich und Luxemburg seien hervorzuheben. Beide Staaten hatten bislang nicht am automatischen Informationsaustausch teilgenommen, sondern eine Quellensteuer erhoben. Die Mitgliedsstaaten haben nun Zeit bis zum 01.01.2016, um ihr nationales Recht an die geänderte Richtlinie anzupassen.

Die EU wolle zudem die Verhandlungen mit den Nicht-EU-Staaten zum automatischen Informationsaustausch fortsetzen. Das Ziel sei es, noch vor dem Jahresende Ergebnisse zu präsentieren.

Fundstellen

PM des EU-Minsterrates zur Zustimmung zur Zinsrichtlinie vom 24.03.2014, 7524/14 (engl.)
Rede von Algirdas Å emeta zur Einigung der EU-Staaten vom 24.03.2014 (engl.)

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.