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18.03.2021
Internationales Steuerrecht

EU: Mehrheit der EU Mitgliedstaaten für ein öffentliches Country-by-Country Reporting

September 2022: Am 30.09.2022 wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.

BMJ, Referentenentwurf vom 30.09.2022

BMJ, Pressemitteilung vom 30.09.2022

Dezember 2021: Am 01.12.2021 wurde die Änderungsrichtlinie, die ein öffentliches Country-by-Country Reporting vorsieht, im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe auch Deloitte Tax News). Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung - somit am 21.12.2021 - in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 22.06.2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Regelungen werden (spätestens) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 21.06.2024 beginnen, zur Anwendung kommen. Bei kalendergleichen Wirtschaftsjahren wäre danach das erste Berichtsjahr das Wirtschaftsjahr 2025 und der Bericht ist dann spätestens am 31.12.2026 abzugeben.

Amtsblatt der Europäischen Union vom 01.12.2021 

November 2021: Am 11.11.2021 hat das Europäische Parlament die Änderungsrichtlinie, die ein öffentliches Country-by-Country Reporting vorsieht, verabschiedet. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die ersten Bestimmungen der Richtlinie Mitte 2024 von den Unternehmen eingehalten werden müssen.

EU Parlament, Pressemitteilung vom 11.11.2021

September 2021: Am 28.09.2021 hat der Rat der EU der Änderungsrichtlinie, die ein öffentliches Country-by-Country Reporting vorsieht, zugestimmt.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 28.09.2021

Rat der EU, Standpunkt hinsichtlich der Änderung der Richtlinie 2013/34/EU vom 15.09.2021

Juni 2021: Am 01.06.2021 haben Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die Änderungsrichtlinie, die ein öffentliches Country-by-Country Reporting für bestimmte multinationale Unternehmen vorsieht, erzielt. Mit Datum vom 09.06.2021 wurde der geänderte Richtlinientext veröffentlicht. Eine formelle Annahme der Änderungsrichtlinie ist nach der Sommerpause zu erwarten. Voraussichtlich sind für kalendergleiche Wirtschaftsjahre erstmalig Informationen über das Wirtschaftsjahr 2024 (spätestens am 31.12.2025) zu veröffentlichen.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 01.06.2021

Rat der EU, Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vom 09.06.2021

Februar/ März 2021: Kürzlich hat sich die Mehrheit der EU Mitgliedstaaten für ein öffentliches Country-by-Country Reporting ausgesprochen und die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft wurde beauftragt, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um den Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vom 13.01.2021, der ein öffentliches Country-by-Country Reporting für bestimmte multinationale Unternehmen vorsieht, rasch zu verabschieden.

Hintergrund

Die EU Kommission hatte bereits am 12.04.2016 einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der ein öffentliches Country-by-Country Reporting für bestimmte multinationale Unternehmen vorsieht, vorgestellt (siehe Deloitte Tax News). Das öffentliche Country-by-Country Reporting soll dazu beitragen, einen fairen Steuerwettbewerb in der EU zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde allerdings von einigen Mitgliedstaaten in 2019 im Rat der Europäischen Union blockiert. Deutschland hatte sich bei der damaligen Entscheidung enthalten.

Am 25.02.2021 haben nun einige Mitgliedstaaten in einer öffentlichen Sitzung des Rats angekündigt ihren bisherigen Widerstand gegen die Richtlinie aufzugeben. Eine klare Mehrheit der EU-Wirtschaftsminister (17 Mitgliedstaaten, die 71% der gesamten Bevölkerung der EU repräsentieren) hat sich für den neuesten Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vom 13.01.2021 ausgesprochen. Deutschland hat sich auch bei dieser Abstimmung enthalten. Am 03.03.2021 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Europäischen Rats nun die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft beauftragt, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um die vorgeschlagene Änderungsrichtlinie rasch zu verabschieden.

Änderungsrichtlinie: Öffentliches Country-by-Country Reporting

Änderungen des Richtlinienvorschlags vom 09.06.2021 gegenüber dem Richtlinienvorschlag vom 13.01.2021 sind im Folgenden kursiv dargestellt.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen mit Sitz oder einer Zweigniederlassung in EU-Mitgliedstaaten, die in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren jeweils einen konsolidierten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio Euro aufweisen, sollen zur Veröffentlichung eines länderbezogenen Berichts über ertragsteuerliche Informationen verpflichtet werden.  

Zu veröffentlichende Informationen

  • Name des Unternehmens
  • kurze Beschreibung der Art der Tätigkeiten
  • Anzahl der Arbeitskräfte
  • Nettoumsatzerlöse
  • Gewinn / Verlust vor Steuern
  • Geschuldete Ertragsteuern aufgrund des im jeweiligen Land erzielten Gewinns des laufenden Jahres
  • Tatsächlich im jeweiligen Land gezahlten Ertragsteuern im laufenden Jahr
  • Betrag der nicht ausgeschütteten Gewinne

Die Daten sind für alle EU-Staaten und für Staaten der sog. Blacklist der EU (sog. nicht kooperative Steuergebiete) einzeln anzugeben. Für Drittstaaten können die Informationen aggregiert angegeben werden.

Fristen

Die o.g. Informationen sollen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag des entsprechenden Wirtschaftsjahres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Unternehmen allerdings einen Aufschub von bis zu 5 Jahren [im Richtlinienvorschlag vom 13.01.2021 noch 6 Jahren] erhalten.

Umsetzung in nationales Recht

Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate [im Richtlinienvorschlag vom 13.01.2021 noch zwei Jahre] Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Praxishinweise:

Weitere Praxishinweise zum Country-by-Country Reporting, einschließlich von Deloitte angebotenen Webcasts und Leistungen in diesem Zusammenhang findet man auch auf unserer Country-by-Country Reporting-Internetseite

Fundstellen

Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 03.03.2021 Rat billigt Maßnahmen für mehr Transparenz großer multinationaler Unternehmen

Rat der Europäischen Union, Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vom 13.01.2021

Weitere Fundstelle

​EU-Kommission: Entwurf für öffentliches Country-by-Country Reporting vorgelegt, siehe Deloitte Tax News

Ihre Ansprechpartner

Dr. Andreas Kowallik
Partner

akowallik@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036-8684

Steffen Möller
Manager

stmoeller@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036 6603

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