Aktuell: Der Europäische Rat hat am 22.03.2021 die Änderungsrichtlinie (2011/16/EU) über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die insbesondere Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber vorsieht, verabschiedet (siehe Deloitte Tax News).
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Die EU Kommission hat am 15.07.2020 ein Steuerpaket für eine faire und einfache Besteuerung veröffentlicht. Das Steuerpaket umfasst einen Steuer-Aktionsplan mit 25 Maßnahmen (überwiegend im Bereich der Mehrwertsteuer), einen Vorschlag einer Änderungsrichtlinie hinsichtlich der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, der insbesondere Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber vorsieht und eine Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.
Die EU Kommission hat am 15.07.2020 ein neues Steuerpaket verabschiedet. Ziele des Steuerpakets sind insbesondere die wirtschaftliche Erholung und das langfristige Wachstum in Europa zu unterstützen, den Steuermissbrauch zu bekämpfen und bestehende Steuervorschriften und -verfahren zu vereinfachen.
Das Steuerpaket besteht aus drei Initiativen:
Steuer-Aktionsplan:
Bei dem vorgelegten Aktionsplan der EU Kommission handelt es sich um einen Art Arbeitsplan, indem aufgelistet wird, mit welchen Themen sich die EU Kommission in den nächsten Jahren (2020-2023) näher beschäftigen will. Teilweise sollen bestehende Richtlinien/ Verordnungen überprüft und nur falls erforderlich Änderungsvorschläge erarbeitet werden und teilweise steht bereits fest, dass Änderungsvorschläge gemacht werden.
Inhaltlich betrifft die ganz überwiegende Zahl der Maßnahmen die Mehrwertsteuer. Schwerpunkt ist hier einerseits Erleichterungen für die Steuerpflichtigen zu schaffen, indem Meldepflichten u.ä. vereinfacht und vereinheitlicht werden und andererseits die Informationsmöglichkeiten für die Steuerbehörden bzgl. grenzüberschreitenden Transaktionen mit dem Ziel der effizienten Missbrauchsbekämpfung zu verbessern. Im Bereich der direkten Steuern kann eine Maßnahme, nämlich eine Gesetzgebungsinitiative zur Einführung eines gemeinsamen, standardisierten EU-weiten Systems für Quellensteuererleichterungen, hervorgehoben werden. Diese Gesetzgebungsinitiative bezweckt zum einen die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Anleger erheblich zu senken und zum anderen die Steuerhinterziehung zu verhindern.
Im Folgenden werden die 25 Maßnahmen des o.g. Aktionsplans im Einzelnen aufgelistet:
Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC 7)
Aus Sicht der EU Kommission ist es erforderlich die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf neue Bereiche auszuweiten, um die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu bewältigen. Die spezifischen Merkmale der digitalen Plattformwirtschaft erschweren die Rückverfolgbarkeit und Erkennung von Steuertatbeständen durch die Steuerbehörden erheblich. Das Problem verschärfe sich noch, wenn Betreiber digitaler Plattformen in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind.
Folglich sieht der o.g. Vorschlag Meldevorschriften für digitale Plattformbetreiber vor. Meldepflichtige Informationen umfassen Auskünfte über Verkäufer, die auf ihrer Plattform tätig sind, um ihre Waren zu verkaufen, ihre Dienstleistung anzubieten, Immobilien oder Transportmittel aller Art zu vermieten oder im Rahmen von Crowdfunding zu investieren oder Geld zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, in dem der Verkäufer ansässig ist, zu übermitteln.
Der Vorschlag präzisiert auch die Vorschriften in anderen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, z.B. bei der Steuermissbrauchsbekämpfung und bei gemeinsamen Steuerprüfungen.
Mitteilung über „verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich“:
Die EU Kommission schlägt eine Reform des Verhaltenskodexes vor, der den Steuerwettbewerb regelt und schädliche Steuerpraktiken in der EU bekämpft. Ferner wird eine Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete vorgeschlagen, in der Drittländer aufgeführt werden, die sich weigern, international vereinbarte Standards einzuhalten.
Der o.g. Aktionsplan ist ein Bestandteil einer weitreichenden steuerpolitischen Agenda der EU, die auch eine tief greifende Reform des Körperschaftsteuersystems umfasst. Im Rahmen einer Reform des Körperschaftsteuersystems sollen die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft angegangen und sichergestellt werden, dass sich alle multinationalen Konzerne in gerechter Weise am Steueraufkommen beteiligen. Folglich sollen Besteuerungsrechte an die Wertschöpfung geknüpft und eine effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen festgelegt werden. Die EU Kommission weist in dem o.g. Aktionsplan daraufhin, dass sie in diesem Bereich bereit ist tätig zu werden, auch wenn auf OECD-Ebene keine Einigung erzielt wird. Die EU Kommission will demnach vor Ende des Jahres im Nachgang zu den Diskussionen auf globaler Ebene in einem Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert die nächsten Schritte darlegen.
Im Rahmen des BEPS-Projekts auf OECD-Ebene sollen bis Mitte 2021 Lösungen für die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle vorliegen (siehe Deloitte Tax News)
Weiter wird die EU Kommission auch noch in diesem Jahr eine Konferenz über die Ökologisierung der Besteuerung veranstalten. Im Rahmen des Grünen Deals wird die Kommission Vorschläge von steuerpolitischen Maßnahmen unterbreiten, die einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten sollen.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 25.11.2020, siehe Deloitte Tax News
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie, vom 15.07.2020
Pressemitteilung vom 15.07.2020
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