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15.12.2022
Internationales Steuerrecht

EU-Kommission: Neue Steuertransparenzvorschriften im Zusammenhang mit Transaktionen mit Kryptowerten („DAC8“)

Aktuell:

  • Am 16.05.2023 ist die politische Einigung über DAC 8 erzielt worden (siehe Deloitte Tax News).

Die EU-Kommission hat am 08.12.2022 neue Steuertransparenzvorschriften für Dienstleister, die für in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln, vorgeschlagen („DAC8“). Darüber hinaus soll ein in der EU einheitliches Mindeststrafmaß bei Verstößen gegen Meldepflichten festgelegt und der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs auf grenzüberschreitende Vorbescheide für vermögende Privatpersonen ausgedehnt werden. Die Regelungen sollen (grundsätzlich) am 01.01.2026 in Kraft treten. 

Hintergrund

Die im Jahr 2021 verabschiedete EU-Änderungsrichtlinie („DAC7“) hinsichtlich der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden beinhaltete neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen (siehe Deloitte Tax News). Wie bereits angekündigt (siehe Deloitte Tax News), sieht die nächste EU-Änderungsrichtlinie („DAC8“) eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden auf Einnahmen bzw. Umsätze vor, die in der EU ansässige Nutzer mit Kryptowerten erzielen.

Nachdem am 10.10.2022 die OECD das sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) and Amendments to the Common Reporting Standard (CRS) veröffentlicht hat (siehe auch Pressemitteilung vom 10.10.2022), hat nun am 08.12.2022 auch die Europäische Kommission neue Steuertransparenzvorschriften für Dienstleister, die für in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln, vorgeschlagen („DAC8“). Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen und stehen in Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte (CARF) sowie den Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (CRS). Ziel des aktuellen Vorschlags ist es, die Fähigkeit der Mitgliedstaat zu verbessern, Steuerbetrag, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (unabhängig von ihrer Größe und ihrem Standort) dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Darüber hinaus soll der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden auch noch auf grenzüberschreitende Vorbescheide für vermögende Privatpersonen ausgeweitet werden, um wiederum Steuerhinterziehung – und vermeidung besser bekämpfen zu können.

Wesentliche Inhalte („DAC8“)

1. Neue Meldepflichten im Zusammenhang mit Transaktionen mit Kryptowerten

Persönlicher Anwendungsbereich

Alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – sollen zur Meldung von Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden verpflichtet werden. Dies soll sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen betreffen. In einigen Fällen gelten die Meldepflichten auch für sog. Non-fungible Tokens (NFT).

Darüber hinaus sollen auch Finanzinstitute zur Meldung von Transaktionen mit E-Geld und digitalen Zentralbankwährungen verpflichtet werden.

Inhalt der Meldungen

u.a. Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat des meldepflichtigen Kryptowerts-Kunden; Name des meldepflichtigen Kryptowerts, den gezahlten Gesamtbruttobetrag/ der gesamte erhaltene Bruttobetrag, die Gesamtzahl der Anteile, die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen in Bezug auf Käufe/ Veräußerungen, der aggregierte Marktwert, die aggregierte Anzahl der Einheiten und die Anzahl der meldepflichtigen Transaktionen in Bezug auf den Erwerb/ Veräußerungen gegen andere meldepflichtige Krypto-Vermögenswerte.

Frist für die abzugebenden Meldungen im Zusammenhang mit Transaktionen mit Kryptowerten

Die gesammelten und überprüften Informationen sind spätestens am 31.01. des Jahres zu melden, das auf das betreffende Kalenderjahr oder einen anderen geeigneten Meldezeitraum der meldepflichtigen Transaktion folgt.

2. Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf Vorbescheide für vermögende Privatpersonen

Der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustausches soll auf grenzüberschreitende Vorbescheide für vermögende Privatpersonen ausgeweitet werden. Dies betrifft Personen, die über ein finanzielles bzw. investierbares Vermögen oder verwaltete Vermögenswerte von mindestens 1 000 000 EUR verfügen. Hiervon ausgenommen ist der private Hauptwohnsitz der betreffenden Person. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide austauschen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2025 ausgestellt, geändert oder verlängert wurden, auszutauschen.

3. Mindestsanktionen bei Verstoß gegen Meldepflichten

Ein EU einheitliches Mindeststrafmaß bei Verstoß gegen bestimmte Meldepflichten, soll festgelegt werden. Für den Fall, dass die Meldung nach zwei Mahnungen ausbleibt oder die übermittelten Informationen unvollständige, unrichtige oder falsche Angaben enthalten, die mehr als 25 % der Informationen ausmachen, sind sog. „Mindestgeldstrafen“ aufzuerlegen. Beispielsweise soll die Mindestgeldstrafe bei entsprechenden Verstößen gegen DAC6, DAC7 oder DAC8-Verpflichtungen für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 6 Mio. Euro 150.000 Euro betragen.

Weiteres Vorgehen und geplanter Anwendungszeitraum

Der Entwurf wird dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen (grundsätzlich) am 01.01.2026 in Kraft treten.

Anmerkungen

Definition Kryptowert/ virtuelle Währungen

Kryptowert ist der Sammelbegriff für digitale Vermögenswerte, wie beispielsweise virtuelle Währungen (z.B. Bitcoin) und andere digitale Token. Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung besitzen, aber deren Werteinheiten als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.

Inhalte der Änderungsrichtlinien

  • DAC 6: Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (siehe Deloitte Tax News)
  • DAC 7: Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen (siehe Deloitte Tax News)

Fundstellen

Rat der EU, Pressemitteilung vom 16.05.2023

Rat der EU, Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vom 05.05.2023

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.12.2022

EU Kommission, Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vom 08.12.2022

Fragen und Antworten: DAC8

Weitere Fundstelle

EU-Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates on Markets in Crypto-assets, and amending Directive (EU) 2019/1937 vom 24.09.2020 

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