Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/eu-initiative-einfuehrung-eines-eu-weiten-quellensteuerentlastungssystems-fuer-dividenden-und-zinsen.html
14.10.2021
Internationales Steuerrecht

EU-Initiative: Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen

​Am 28.09.2021 hat die EU Kommission eine Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen mit den Zielen gestartet, einerseits grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und andererseits den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen gezielter zu bekämpfen. Der derzeitige Zeitplan sieht eine Annahme eines Richtlinienvorschlags durch die EU Kommission Ende 2022 vor.​

Hintergrund

Bereits im Steuer-Aktionsplan der EU-Kommission vom 15.07.2020 war als eine Maßnahme eine „Gesetzgebungsinitiative zur Einführung eines gemeinsamen, standardisierten EU-weiten Systems für Quellensteuererleichterungen“ enthalten (siehe Deloitte Tax News).

Am 28.09.2021 hat die EU Kommission nun ein Informationsblatt (sog. „Inception Impact Assessment“) über die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen veröffentlicht.

EU-Initiative: EU-weites Quellensteuerentlastungssystem (Inception Impact Assessment vom 28.09.2021):

Ziel der Initiative

Die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen hat zwei Zielrichtungen: Einerseits sollen die Verfahren zur Quellensteuerentlastung für nicht ansässige Investoren vereinfacht werden, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und eine möglichst einfache Besteuerung zu gewährleisten. Andererseits sollen die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, gezielter den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen bekämpfen zu können.

Inhalte

Folgende Optionen werden in Erwägung gezogen:

Option 1: Verbesserung der Verfahren zur Quellensteuererstattung:
Die bestehenden Verfahren zur Quellensteuerentlastung sollen einfacher, schneller und transparenter gemacht werden. Beispielsweise könnten EU-weit dieselben, digitalisierten Verfahren zur Quellensteuererstattung eingeführt werden.

Option 2: Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems an der Quelle:
Diese Option beinhaltet die Umsetzung eines standardisierten EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem an der Quelle, so dass bereits im Zeitpunkt der Zahlung die Quellensteuer in korrekter Höhe einbehalten wird.

Option 3: Verbesserung des bestehenden Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit, um DBA-Berechtigungen überprüfen zu können
Diese Option sieht einen automatischen und verpflichtenden Informationsaustausch bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor, so dass eine korrekte Besteuerung nicht ansässiger Investoren sichergestellt ist.

Zeitplan

Der erste Feed-back-Prozess endet bereits am 26.10.2021. Die öffentliche Konsultation ist für das 3. Quartal 2021 vorgesehen. Die Annahme eines Richtlinienvorschlags durch die EU Kommission ist für Ende 2022 geplant.

Fundstellen

EU-Initiative: EU-weites Quellensteuerentlastungssystem Withholding taxes – new EU system to avoid double taxation 

EU Kommission, Inception Impact Assessment vom 28.09.2021

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.