Nach der Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Finnland am 19.02.2016 wurde der Ratifizierungsprozess in Form eines Gesetzgebungsverfahrens begonnen. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 dem Ratifizierungsgesetz zugestimmt.
Das bisherige DBA zwischen Finnland und Deutschland stammt aus dem Jahr 1979. Mit dem am 19.02.2016 unterzeichneten DBA werden einige Änderungen – z.B. hinsichtlich der Mindestbeteiligungsquote für die reduzierte Quellensteuer auf Dividenden sowie die Höhe der Quellensteuer – vorgenommen.
Beim neuen DBA mit Finnland ist auf folgende Punkte besonders hinzuweisen:
Nach der Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Finnland am 19.02.2016 wurde der Ratifizierungsprozess in Form eines Gesetzgebungsverfahrens begonnen. Das DBA-Finnland wird 30 Tage nach dem Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft treten. Das neue DBA ist in Deutschland bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist (voraussichtlich ab 01.01.2018). Bei den übrigen Steuern ist das neue Abkommen anzuwenden auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Bundesrat, Beschluss, BR-Drs. 210/17 (B)
Bundestag, Regierungsentwurf des Ratifizierungsgesetzes, BT-Drs. 18/11138
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