Das Ende 2015 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien ist am 07.12.2016 in Kraft getreten. Mit dem neuen Abkommen erfolgt insbesondere eine Anpassung an das aktuelle OECD-Musterabkommen.
Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland stammt aus dem Jahre 1972. Am 12.11.2015 wurde daraufhin ein neues DBA zwischen Deutschland und Australien unterzeichnet. Die Ratifizierung des neuen Abkommen in Deutschland wurde nach einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens durch Verkündung des Ratifizierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 11.10.2016 (BGBl. II 2016, S. 1114) abgeschlossen. Nach dem Austausch der Ratifizierungsurkunden ist das Abkommen am 07.12.2016 in Kraft getreten.
Das neue DBA wurde an das aktuelle OECD-Musterabkommen angepasst. Darüber hinaus wurden auch Ergebnisse des BEPS-Projekts zur Bekämpfung von Steuerverkürzung und Gewinnverlagerung bereits berücksichtigt.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält gegenüber dem Abkommen von 1972 u.a. die folgenden Änderungen:
Anwendung
Das neue DBA ist erstmals anzuwenden aus
deutscher Sicht:
aus australischer Sicht:
Fundstelle
DBA Australien vom 12.11.2015
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