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07.03.2019
Internationales Steuerrecht

China: Weitergehende Mehrwertsteuerreform - Senkung der Mehrwertsteuersätze

Chinas Ministerpräsident Li Keqiang kündigte am 05.03.2019 im Rahmen des Berichts über die Regierungsarbeit eine weitergehende Mehrwertsteuerreform in China an. Demnach sollen die gesamten steuerlichen Belastungen für die Unternehmen in allen Industrien in China reduziert werden.

Senkung des Mehrwertsteuersatzes in China

Chinas Premierminister Li Keqiang hat im Rahmen eines nationalen Volkskongresses am 05.03.2019 über die Regierungsarbeit berichtet. In dem Bericht kündigt er unter anderem an, die Mehrwertsteuerreform im Jahr 2019 zu vertiefen und das Mehrwertsteuersystem zu optimieren. Demnach soll sichergestellt werden, dass die Steuerbelastung aller Industrien reduziert wird. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere:

  • Der bestehende Mehrwertsteuersatz für die Produktionsindustrie wird von 16% auf 13% reduziert und für die Transportindustrie und Bauindustrie von 10% auf 9% reduziert;
  • Die Mehrwertsteuerklasse mit einem Steuersatz von 6% bleibt unverändert, jedoch wird der Umfang der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für Dienstleistungssektor im Produktions- und privaten Bereich ausgeweitet, um die Steuerlast aller Industrien zu reduzieren.

Es soll außerdem Begünstigungen für kleine Unternehmen geben:

  • Für kleine Unternehmen mit einem monatlichen Umsatz von unter 100.000 RMB (ca. 13.000 EUR) wird keine Mehrwertsteuer erhoben;
  • Kleine Unternehmen werden begünstigt besteuert, indem von dem Teil des jährlich zu versteuernden Einkommens, der 1 Million RMB (ca. 130.000 EUR) nicht überschreitet, nur 25% des Einkommens zu versteuern ist. Das zu versteuernde Einkommen unterliegt einer Unternehmensbesteuerung von 20%. Von dem Teil des jährlich zu versteuernden Einkommens zwischen 1 Million RMB und 3 Million RMB sind 50% des Einkommens zu versteuern, welches einer Unternehmensbesteuerung von 20% unterliegt.

Kommentare von Deloitte

Die Reform der Mehrwertsteuer wird seit dem Jahr 2012 verfolgt. Seit 2016 wurden bereits Anpassungen des Steuersatzes im Rahmen der Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer von Dienstleistungen und Lieferungen durchgeführt. In 2018 wurde der allgemeine Steuersatz bereits von 17% auf 16% und der reduzierte Steuersatz von 11% auf 10% reduziert.

Nach den neuesten Änderungen gibt es weiterhin drei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: 6%, 9% und 13%. Gemäß dem Bericht vom 05.03.2019 ist das Ziel das Steuersystem zu vereinfachen und die unterschiedlichen Mehrwertsteuerklassen von drei (6%, 9% und 13%) in der Zukunft auf zwei zu reduzieren.

Es ist jedoch anzumerken, dass laut des Berichts die Reform der Mehrwertsteuer sicherstellt, dass die Steuerbelastung für alle Industrien reduziert wird. Jedoch wurde der Steuersatz für den Dienstleistungssektor nicht verändert, wobei der Steuersatz ihrer Zulieferer sinken könnte. Dies kann zu einer Senkung der abzugsfähigen Vorsteuer und entsprechend zu steigenden Nettokosten im Dienstleistungssektor führen, wenn die Bruttoeinkaufspreise unverändert bleiben.

Konkrete Fragen im Hinblick auf die Steuerreform sind noch zu klären, beispielsweise ab welchem Zeitpunkt die neuen Steuersätze anzuwenden sind, ob es entsprechende Anpassungen für den Export gibt (Mehrwertsteuererstattung) und ob es ggf. Übergangsregeln für die neuen und alten Steuersätze geben wird. 

Wir werden Euch auf dem Laufenden halten, wenn es diesbezüglich Neuigkeiten gibt und, soweit notwendig, rechtzeitig über Auswirkungen auf (zukünftige) Geschäftsmodelle informieren.

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