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27.02.2014
Internationales Steuerrecht

BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2014

Das BMF hat den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2014 veröffentlicht.

Mit seinem Schreiben vom 22.01.2014 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der Abkommensverhandlungen.

Die aktualisierte Übersicht zeigt jeweils den gültigen Stand, das Inkrafttreten sowie die grundsätzliche Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland abgeschlossen hat.

Das Inkrafttreten des seit dem 01.01.2013 anwendbaren neuen  DBA mit Irland wurde mittlerweile verkündet. Gleiches gilt für die geänderten DBA mit Liechtenstein, Slowenien (anwendbar ab dem 30.07.2012) und Spanien. Im Verhältnis zu Luxemburg ist ab dem 01.01.2014 ein neues DBA anwendbar.
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde am 31.05.2013 eine neue Vereinbarung auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe und des Informationsaustauschs geschlossen; sie ist seit dem 11.12.2013 anwendbar.

Deutschland hat das Revisionsabkommen mit Belgien (11.12.2013) sowie das Revisionsprotokoll mit Irland (27.11.2013) Ende des letzten Jahres paraphiert. Derzeit verhandelt Deutschland mit Japan über ein Revisionsabkommen.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 22.01.2014, IV B 2 - S 1301/07/10017-05

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