Das Bundesministerium der Finanzen hat den lange erwarteten Entwurf der Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes in der durch das ATADUmsG geänderten Fassung veröffentlicht und um Stellungnahmen gebeten.
Am 19.07.2023 hat das BMF den Entwurf der Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes in der ab 01.07.2021 geltende Fassung an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. Durch die Neufassung wird der zuletzt 2004 grundlegend überarbeitete AStG-Anwendungserlass an die Änderungen durch das ATADUmsG angepasst, aber auch in weiteren Punkten um neuere Entwicklungen und Erkenntnisse ergänzt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 04.09.2023 abgegeben werden.
Das Außensteuergesetz (AStG) enthält zahlreiche Spezialregelungen zu internationalen Sachverhalten. Besonders hervorzuheben sind Regelungen zu Verrechnungspreisen (§ 1 AStG), zur Wegzugsbesteuerung von natürlichen Personen (§ 6 AStG), die Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Zwischengesellschaften (§§ 7-14 AStG) und bei Stiftungen (§ 15 AStG). Zur Anwendung dieser, durchweg komplizierten und auslegungsbedürftigen, Regelungen hat das BMF zuletzt im Jahr 2004 ausführlich Stellung genommen (AStG-Anwendungserlass vom 14.05.2004, IV B 4 - S 1340 - 11/04). In der Zwischenzeit wurde das Gesetz teilweise punktuell (z.B. zur Anpassung an EuGH-Rechtsprechung) und schließlich durch das ATADUmsG (siehe Deloitte Tax-News) grundlegend überarbeitet. Außerdem sind einige Zweifelsfragen durch die Rechtsprechung aufgegriffen und es haben sich durch die Entwicklungen in der Wirtschaft, beispielsweise durch Veränderung von Geschäftsmodellen oder gänzlich neuen Geschäftsmodellen durch die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft, neue Auslegungsfragen ergeben. Daher wartete die Praxis gespannt auf die seit langem angekündigte Veröffentlichung des überarbeiteten AStG-Anwendungserlasses durch die Finanzverwaltung.
In dem 250 Seiten starken Entwurf behandelt das BMF die zahlreichen Vorschriften des Außensteuergesetzes ausführlich – eine Ausnahme bildet § 1 AStG zu Verrechnungspreisen, da hier auf die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (BMF-Schreiben vom 06.06.2023, IV B 5 - S 1341/19/10017 :003, siehe Deloitte Tax-News) verwiesen wird.
Der Entwurf des AStG-Anwendungserlasses trifft auf hohe Erwartungen seitens der Praxis. Bereits bei erster Durchsicht lässt sich feststellen, dass diese Erwartungen durch den Entwurf sicher nicht an jeder Stelle erfüllt werden. Zu neuen Geschäftsmodellen finden sich allenfalls vereinzelt Ausführungen und immer wieder bleibt der Entwurf vage und verweist auf den Einzelfall. Daher werden innerhalb der Stellungnahmefrist sicherlich noch zahlreiche Anmerkungen vorgebracht werden. Welche davon Eingang in den finalen Entwurf finden werden, bleibt abzuwarten.
BMF, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes, Entwurfsschreiben vom 19.07.2023
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