Und täglich grüßt das Murmeltier: Der BFH hat mit einem weiteren Urteil (I R 15/21) auf die Aufhebung seines Grundsatzurteils (Urteil vom 27.02.2019, I R 73/16, siehe Deloitte Tax-News) zur Anerkennung von Teilwertabschreibungen von unbesicherten konzerninternen Darlehen durch das BVerfG (Urteil vom 04.03.2021, 2 BvR 1161/19, siehe Deloitte Tax-News) reagiert und die Sache seinerseits final ans FG Düsseldorf zurückverwiesen.
Der BFH hat am 23.06.2022 ein Urteil vom 13.01.2022 (I R 15/21) zu Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern vergebene Darlehen veröffentlicht. Es handelt sich hierbei nach der Aufhebung seines Grundsatzurteils vom 27.02.2019 (I R 73/16, siehe Deloitte Tax-News) um das 2. Urteil des BFH zu einer Art „Grundfall“ hinsichtlich eines Verrechnungskontos einer deutschen Muttergesellschaft mit ihrer belgischen Tochter, anhand dessen der BFH seine Rechtsprechungsänderung zur Sperrwirkung eingeläutet bzw. neu ausgerichtet hatte (I R 73/16) und auf dessen grundsätzliche Ausführungen sich eine Reihe weiterer späterer BFH Urteile zu diesem Thema bezog.
Das erste BFH-Urteil in diesem Grundfall wurde zwischenzeitlich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Steuerpflichtigen vom BVerfG (Urteil vom 04.03.2021, 2 BvR 1161/19, siehe Deloitte Tax-News) aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat der BFH das Verfahren jetzt seinerseits an das FG Düsseldorf zurückverwiesen.
Kernaussagen des Urteils sind:
Fazit
Das vorliegende Urteil bestätigt damit die Linie, die der BFH letztmalig in seinem Urteil vom 09.06.2021 (I R 32/17, siehe Deloitte Tax-News) eingenommen hat, betont aber zugleich – und im Gegensatz zu den bisher in diesem Kontext ergangenen Entscheidungen – die Voraussetzung der Qualifikation des „Verrechnungskontos“ als Fremdkapital dem Grunde nach als „Einstiegshürde“.
Konkrete Hinweise zur Ermittlung eines Markts für nachrangige/ unbesicherte Darlehen gibt der BFH mit dieser Entscheidung – ebenso wie mit der Entscheidung vom 18.05.2021, I R 62/17, siehe Deloitte Tax-News – in diesem Zusammenhang allerdings nicht.
BVerfG, Urteil vom 04.03.2021, 2 BvR 1161/19, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 27.02.2019, I R 73/16, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 13.01.2022, I R 15/21, BStBl. II 2022, S. 639
BFH, Urteil vom 09.06.2021, I R 32/17, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 18.05.2021, I R 62/17, siehe Deloitte Tax-News
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