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12.11.2014
Internationales Steuerrecht

BEPS: Deutschland und Großbritannien einigen sich auf gemeinsamen Vorschlag zur Behandlung von Patentboxen

In einer Pressemitteilung des BMF haben am 11.11.2014 Deutschland und Großbritannien einen gemeinsamen Vorschlag zur Behandlung von Patentboxen im Hinblick auf die OECD-BEPS-Initiative veröffentlicht, der dem OECD-Forum zu schädlichen Steuerpraktiken vorgelegt werden soll. Der Vorschlag soll die Grundlage für die weiteren Verhandlungen und schließlich für eine Einigung zu diesem Aspekt im Rahmen von Aktionspunkt 5 des BEPS-Projektes der OECD/G20 bilden.

Hintergrund

Über die Gestaltung von steuerlichen Vorzugsregimen für Lizenzzahlungen (sog. Patentboxen) hat sich insbesondere in der EU in den letzten Jahren der Steuerwettbewerb deutlich verschärft, der auf politischer Ebene zunehmend als unfair angesehen wird. Durch diese Vorzugsregime kann es zu sogenannten BEPS-Effekten kommen, wenn Gewinne durch (bewusst gesteuerte) Lizenzzahlungen von Hochsteuerländern in Länder mit Patentboxen fließen, wo sie in der Regel mit 0% (Malta und Zypern) bis 15% (Frankreich) besteuert werden.

Vorschlag Deutschlands und Großbritanniens

Am 11.11.2014 haben die Finanzminister von Deutschland und Großbritannien ihren gemeinsamen Vorschlag für die Verhinderung von Missbrauch im Zusammenhang mit Patentboxen vorgelegt, den sie in die Verhandlungen im Rahmen des BEPS-Projektes der OECD/G20 einbringen wollen.

Der Vorschlag basiert auf dem von der OECD im Rahmen der Vorstellung der „2014 Deliverables“ (siehe Deloitte Tax-News) zu Aktionspunkt 5 „Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" vorgeschlagenen Nexus-Ansatz. Dieser soll, um den aktuellen Bedenken in der Diskussion zu begegnen, jedoch teilweise abgeändert werden. Zudem sind auch „Übergangsregelungen“ für bereits bestehende Vorzugsregime vorgesehen. Der Vorschlag im Einzelnen:

  • Erweiterung der „qualifizierten Ausgaben“ im Rahmen des Nexus-Ansatzes:
    Entgegen des OECD-Vorschlages zum Nexus-Ansatz sollen auch Ausgaben für Auftragsforschung oder die Anschaffung durch verbundene Unternehmen teilweise (zu bis zu 30% der Gesamtforschungsausgaben) „qualifizierten Ausgaben“ darstellen können. Offen ist die konkrete Ausgestaltung, dies wird sicher Gegenstand der weiteren Beratungen.
  • Ab Juni 2016 sollen keine neuen Produkte oder Patente mehr von derzeit bestehenden Modellen profitieren können, bis Juni 2021 sollen die bisherigen Regelungen abgeschafft werden.
  • Bis Juni 2015 soll eine Verständigung über einen praktikablen und verhältnismäßigen Ansatz zum Nachweis von Ausgaben, über Instrumente für den Übergang geistigen Eigentums von bestehenden in neue Regelungen sowie über Sonderregelungen für vorausgegangene Ausgaben erzielt werden.

Deutschland und Großbritannien wollen den Vorschlag dem Forum über schädliche Steuerpraktiken auf seiner Sitzung vom 17.11 bis 19.11.2014 vorlegen. Der Vorschlag soll die Grundlage für künftige Verhandlungen und schließlich für eine Einigung zu diesem Aspekt im Rahmen von Aktionspunkt 5 des OECD-Aktionsplans bilden.

Anmerkung

Von Hessen gab es kürzlich eine Initiative zum Thema, die in eine andere Richtung geht. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative soll eine Lizenzschranke vorgeschlagen werden (siehe Deloitte Tax-News)

Fundstelle

BMF, Pressemitteilung Nr. 47 vom 11.11.2014
 

Weitere Fundstellen

Antwort der Bundesregierung vom 25.04.2014 auf die Kleine Anfrage "der Grünen" vom 09.04.2014
OECD-Papier zu Action 5, Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz (deutsch) 

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