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URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/atad-umsetzungsg-bmf-veroeffentlicht-kurzfristig-referentenentwurf.html
11.12.2019
Internationales Steuerrecht

ATAD-UmsetzungsG: BMF veröffentlicht kurzfristig Referentenentwurf

 Aktuell:

  • Das ATAD-UmsetzungsG wurde am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt ​verkündet.
  • Der Bundesrat hat am 25.06.2021 dem Gesetz zugestimmt (BR-Drs ​​468/21 (B))
  • Der Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz verabschiedet, siehe Deloitte Tax-News​​​
  • Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes verabschiedet, siehe Deloitte Tax-News
  • Das BMF hat am 27.03.2020 einen überarbeiteten Referentenentwurf in die Ressortenabstimmung gegeben, Referentenentwurf März 2020
  • Der Koalitionsausschuss hat sich am 08.03.2020 mit dem Thema befasst: 
    •Hinzurechnungsbesteuerung soll im Zusammenhang mit der Neuordnung der internationalen Besteuerung reformiert werden.
    •Der Niedrigbesteuerungssatz im AStG soll entsprechend der "Minimum-Taxation"-Initiative bis Ende 2020 angepasst
    •ATAD-Umsetzung soll schnell erfolgen. Zum "wie" findet sich nichts im Beschlusspapier. Beschlüsse des Koalitionsausschusses

 

Veranstaltungshinweis:

  • Webcast zum ATADUmsG – Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und hybride Gestaltungen - vom 18.12.2019 zur Aufzeichnung
  • Webcast "Deloitte TP Insight" - Neuer § 1 AStG nach ATADUmsG - vom 19.12.2019 zur Aufzeichnung

Über ein Jahr wurde darüber diskutiert, kurz vor Ende des Jahres hat das BMF dann kurz vor Ende der Frist aus der EU-Richtlinie den Referentenentwurf für die Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) vorgelegt. Vorgesehen sind Änderungen der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, der Besteuerung hybrider Gestaltungen, der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise. Viele Änderungen sollen bereits ab 2020 anzuwenden sein.

Hintergrund

Mit den beiden Richtlinien mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken hat der EU Ministerrat 2016 und 2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Vorgaben aus dem OECD-BEPS-Aktionsplan verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News zu ATAD I und ATAD II ). Die Vorschriften der Richtlinie sollten dann zu einem großen Teil bis Ende 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Regelungen zur sogenannten Exit Tax sowie für Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen gilt eine Umsetzungsfrist bis Ende 2019. Aus deutscher Sicht gab es bei einigen Vorschriften keinen Änderungsbedarf des nationalen Rechts, da sie bereits so wie von der EU vorgeschlagen umgesetzt sind, wie beispielsweise der Zinsschranke.

Zur Umsetzung der anderen, aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erforderlichen Änderungen hat das BMF am 10.12.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vorgelegt. Der Regierungsentwurf soll bereits am 18.12.2019 im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Überblick Referentenentwurf

Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Außensteuergesetzes sowie der Abgabenordnung. Darüber hinaus werden weitere Gesetze angesprochen.

Die wichtigsten Themen des Gesetzentwurfs werden im Folgenden stichpunktartig vorgestellt. Einzelne Themen werden in eigenen Beiträgen in den Deloitte Tax-News ausführlich dargestellt.

Hybride Gestaltungen
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)

  • Neuer § 4k EStG-E zum Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen
    - Abzug-/Nichtbesteuerungs-Fälle
    - Doppelter Betriebsausgabenabzug
    -  Importierte Mismatches
  • Folgeänderungen in anderen Vorschriften

Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung

  • Anpassungen der Entstrickungsregeln im betrieblichen Bereich
  • Verschärfung der Wegzugsbesteuerungsregeln im privaten Bereich (Entfall der dauerhaften Stundung in EU-/EWR-Fällen) (ausführlich siehe Deloitte Tax-News)

Hinzurechnungsbesteuerung
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)

  • Beherrschungskonzept und Rechtsfolgen
    - Abstellen auf Beherrschung
    - Hinzurechnung auch bei indirekter Beteiligung
    - Weiterhin GewSt-Problematik
    - Kürzungsbetrag
    - Doppelte Hinzurechnung im VZ 2020 (für 2019 und 2020)
  • Änderungen im Aktivitätskatalog
    - Keine Umsetzung der Vorschläge des Dezember-Entwurfs
    - Ausweitung der schädlichen Mitwirkungstatbestände auf EU/EWR-
      Gesellschaften
    - Anpassungen bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen
    - Umwandlungen
  •  Bewertung
    - Potenzielle Verschärfung der Aktivitätsvoraussetzungen wg EU/EWR-
      Bezug und Dividenden

Verrechnungspreise
(ausführlich siehe Deloitte Tax-News)
(Stellungnahme Deloitte zum Referentenentwurf an das BMF - download)

  • Keine Methodenhierarchie mehr
  • Starke Betonung von Funktions- und Risikoanalysen
  • Bandbreiteneinengungen in der Regel als interquartile Einengung
  • Definition von immateriellen Werten angelehnt an OECD
  • Aufnahme des DEMPE-Konzepts
  • Umfangreiche Ausführungen zur Fremdüblichkeitsanalyse von Finanztransaktionen
  • Finanzierungscenter werden als Dienstleistung klassifiziert.
  • Vorgaben zu Preisanpassungsklauseln bei immateriellen Werten in Anlehnung an das sogenannte HTVI-Papier der OECD (20% Grenze, 7 Jahre)
  • Löschung der Escape-Klauseln bei der Funktionsverlagerung
  • Anwendung ab dem Veranlagungszeitraum 2020
  • Eine Rechtsverordnung wird angekündigt.
  • Es wird eine Anpassung von § 90 Abs. 3 AO angedacht wonach ein Masterfile bereits ab einem Schwellenwert von 50 Mio. Euro statt 100 Mio. Euro zu erstellen ist.
  • Das Masterfile ist an die örtlich zuständige Finanzbehörde elektronisch zu übermitteln.
  • Ferner ist ein neuer § 89a AO zu Vorabverständigungsverfahren mit Fast Track eingefügt.

 

Fundstelle

BMF, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie vom 10.12.2019 (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)

 

Alle Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren ATAD-Umsetzungsgesetz 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Alexander Linn
Partner

allinn@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036 8558

Dietmar Gegusch
Director German National Office Tax Services

dgegusch@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 3826

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