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11.06.2021
Indirekte Steuern/Zoll

Möglichkeiten zur Erleichterung und Beschleunigung der Zollabwicklung

Die Kombination von der Nutzung des von der deutschen Zollverwaltung entwickelten IT-Verfahrens ATLAS und der Verfahrensvereinfachungen, die im europäischen Zollrecht vorgesehen sind, können zu wesentlichen Erleichterungen und Beschleunigung der Zollabwicklung führen.

Hintergrund

 Der Brexit hat zu einer signifikanten Zunahme der Zollanmeldungen geführt. Viele Unternehmen, die bisher keine oder nur wenig Erfahrung mit der Zollabwicklung hatten, suchen nach Möglichkeiten die Waren schneller durch den Zoll zu bekommen.
Vor diesem Hintergrund hat die Zollverwaltung deshalb einige Hinweise veröffentlicht, wie die Zollabfertigung beschleunigt und vereinfacht werden kann.

Zusammenfassung der Hinweise

 Der Zollabfertigungsprozess kann durch die Nutzung des von der deutschen Zollverwaltung entwickelten IT-Verfahrens ATLAS und der Verfahrensvereinfachungen, die im europäischen Zollrecht vorgesehen sind, beschleunigt und vereinfacht werden. Dadurch werden die Wartezeiten an den Zollstellen verkürzt und in bestimmten Fällen ist es überhaupt nicht mehr erforderlich, an der Zollstelle zu erscheinen.

Mit ATLAS ist es möglich die summarischen Eingangsmeldungen, die Gestellungsmitteilungen, die Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung und Zollanmeldungen zur Überführung von Waren elektronisch zu erfassen und an die Zollstelle zu übermitteln. Dabei ist es grundsätzlich nicht mehr erforderlich, die Unterlagen wie Rechnungen oder Präferenznachweise im Zeitpunkt der Abfertigung der Zollbehörde vorzulegen. Nach der Prüfung erhält der Beteiligte die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben ebenfalls auf elektronischem Weg.

Die Zollanmeldungen und Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung können auch bereits vorzeitig durch ATLAS übermittelt werden. Damit kann die Zollstelle die Anmeldungen prüfen und eine Entscheidung über die Behandlung der angemeldeten Waren treffen, bevor die Waren bei der Zollstelle eintreffen. Die Zollbeteiligten mit dem Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) können schon vor dem Eintreffen der Waren beim Zoll, darüber unterrichtet werden, welche Kontrollmaßnahmen von der Zollstelle beabsichtigt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche Verfahrensvereinfachungen im Zollkodex der Union vorgesehen. Besitzt der Warenempfänger den Status des zugelassenen Empfängers, kann das Versandverfahren in den Betriebsräumen des Warenempfängers erledigt werden und die Waren müssen gar nicht an der Zollstelle vorgeführt werden.

Ein ähnliches Verfahren ist auch bei der Ausfuhr möglich, indem die Waren in den Betriebsräumen des Ausführers in das Verfahren überführt werden. Dies kann im Einzelfall beantragt und bewilligt werden oder im Rahmen einer Bewilligung „vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr“ beim zuständigen Hauptzollamt dauerhaft beantragt und bewilligt werden.

Zusammengefasst führen insbesondere die Kombination der vorzeitigen Zollanmeldung in ATLAS bei gleichzeitigem Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter und zugelassener Empfänger zu wesentlichen Erleichterungen und Beschleunigung der Zollabwicklung..

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantwortung von speziellen Fragen zu Zollverfahren.

Betroffene Norm

VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

Fundstelle

 Zoll, Beschleunigung der Zollabfertigung

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