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09.10.2017
Indirekte Steuern/Zoll

Europäische Kommission schlägt weitreichende Reform des EU Mehrwertsteuersystems vor

Vor dem Hintergrund einer Mehrwertsteuerlücke von 150 Mrd. EUR regt die EU Kommission an, das geltende Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern. Zur Verringerung der Betrugsanfälligkeit grenzüberschreitender Lieferungen wird auf diese in Zukunft Steuer erhoben. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen wird eine zentrale Anlaufstelle etabliert, bei der in einem Online-Portal u.a. die Erklärungen in der Landessprache abgegeben werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Nach Angaben der Kommission gehen jedes Jahr mehr als 150 Mrd. EUR an Mehrwertsteuern verloren. Zudem hätten grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit um 11% höhere Kosten im Hinblick auf die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften als nur im Inland tätige Unternehmen. Sie strebt daher ein Mehrwertsteuersystem an, das weniger fehler- und betrugsanfällig ist und das es den europäischen Unternehmen ermöglicht, alle Verteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen.

Reformvorschlag

Betrugsbekämpfung: Künftig soll auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden, um zu verhindern, dass die Steuerfreiheit für Betrugszwecke missbraucht wird.

Zentrale Anlaufstelle: Durch eine zentrale Anlaufstelle soll es grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ermöglicht werden, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten einfacher nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen.

Bürokratieabbau: Die Vorschriften für die Rechnungslegung sollen vereinfacht werden, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen („zusammenfassende Meldung“) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Zudem soll die Institution des zertifizierten Steuerpflichtigen eingeführt werden. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren sollen. (Verordnungsvorschlag EU-Kommission)

Anmerkung

Dieser Legislativvorschlag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Umsetzung in Europäisches und anschließend in nationales Recht. Er wird daher den Mitgliedstaaten zur Zustimmung und dem EU Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird entsprechend ihrer Ankündigung im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorlegen. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Fundstelle

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 04.10.2017 

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