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18.09.2019
Indirekte Steuern/Zoll

Elektronische Antragstellung und vZTA-Erteilung

Die Antragstellung und Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft erfolgt in Zukunft elektronisch über das Bürger- und Geschäftskunden Portal des Zolls.

Hintergrund

Besteht Unsicherheit bei der korrekten Einreihung von Waren in den Gemeinsamen Zolltarif der EU, können Wirtschaftsbeteiligte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei den Zollbehörden beantragen. Eine vZTA ist für jede Zollstelle der Union rechtsbindend und gilt ab dem Tag der Zustellung an den oder die Antragsteller/-in. Liegt keine Änderung der Nomenklatur, der Erläuterungen zum Harmonisierten System, Veröffentlichungen von Verordnungen der Kommission über die Einreihung von Waren, Urteile des Europäischen Gerichtshofes oder ähnliches vor, ist eine vZTA grundsätzlich für höchstens 3 Jahre gültig. Eine vZTA darf nicht für bereits erfolgte Einfuhren bzw. Ausfuhren oder bei bereits begonnenen Zollförmlichkeiten verwendet werden.

Ab dem 01.10.2019 ist die Beantragung einer vZTA nur noch mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung über das neue Bürger und Geschäftskundenportal (BuG) möglich.

Zugang zu dem Bürger – und Geschäftskundenportal

Um Zugang zu dem Portal zu erhalten, müssen Wirtschaftsbeteiligte sich zunächst authentifizieren und bekommen ein BuG-Postfach. Erst nach stattgefundener Authentifizierung kann der oder die Antragsteller/-in bzw. Vertreter/-in den elektronischen Antrag öffnen und ausfüllen. Nach dem Absenden des Antrags erhält der oder die Antragsteller/-in umgehend sowohl eine Eingangsbestätigung als auch ein Antragsbegleitdokument in sein oder ihr BuG-Postfach. Das Antragsbegleitdokument dient der korrekten Zuordnung zu dem eAntrag, z.B im Falle einer Versendung von Warenmuster und Warenproben oder weiteren Unterlagen an das HZA Hannover.

Die weitere Kommunikation und die Zustellung der vZTA erfolgt über das BuG-Postfach.

Änderungen beim Ausfüllen des eAntrags

Der Zoll weist daraufhin, dass sich beim Ausfüllen des eAntrags unter anderem folgende Änderungen ergeben:

  • bestimmte Angaben wie Adressdaten werden in Feld 1/Feld 3 nach der Eingabe der EORI-Nummer automatisch aus den Stammdaten eingefügt.
  • Feld 2 wird nicht mehr angezeigt, da auch hier die Daten aus den Stammdaten bereitgestellt werden.

Weitere Informationen und Hinweise zu einzelnen Feldern können der vom Zoll veröffentlichten Ausfüllhilfe entnommen werden. Inhaltlich gleicht der eAntrag jedoch dem bisherigen Antrag 0307 in Papierform.

Das Hochladen von Bilden kann im PDF- bzw. JPEG-Format erfolgen.

Anmerkung

Der neue eAntrag soll die Beantragung vereinfachen und die Erteilung der vZTA beschleunige sowie die Kommunikation mit dem Zoll verbessern. 

Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften. 

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