Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsphase abgelehnt. Damit verlässt das Vereinigte Königreich definitiv zum 01.01.2021 den EU-Binnenmarkt und die Zollunion.
Das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs (UK) sieht eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2020 vor, innerhalb der es aus Zollsicht zu keinen verfahrensrechtlichen Änderungen kommt.
Die Übergangsphase hätte optional um ein oder zwei Jahre verlängert werden können. Die britische Regierung hat eine Verlängerung aber abgelehnt, so dass UK zum 01.01.2021 definitiv den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen wird. Die derzeit stattfindenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen laufen nur schleppend.
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen werden jedoch Zollformalitäten für Warenlieferungen zu beachten sein, die aktuell im Handel mit UK als Mitgliedstaat der EU nicht anfallen.
Um den Unternehmen bei Einfuhren aus der EU in UK mehr Zeit zu geben hat die britische Regierung kürzlich bekanntgegeben, dass die dann erforderlichen Zollförmlichkeiten schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt werden.
Ab 01.01.2021
Ab 01.04.2021
Ab 01.07.2021
Die Maßnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien auf ein Freihandelsabkommen einigen können.
Das Deloitte Global Trade Bureau in UK ist unser Zollmaklerservice, der Zollerklärungen für das HMRC vorbereiten und einreichen kann – Deloitte UK verfügt über ein komplettes Serviceangebot, das von der Ausfüllung und Einreichung von Erklärungen an der Grenze bis hin zur Einreichung von Zollerklärungen nach der Einfuhr reicht.
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https://www.gov.uk/government/news/government-accelerates-border-planning-for-the-end-of-the-transition-period
published 12 June 2020
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