Aktuell:
Der Bundestag hat am 10.06.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG) mit kleinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Die Anpassungen sind dabei überwiegend redaktioneller Natur.
Die Bundesregierung hat am 31.03.2021 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Damit soll der Gesetzgebungsbedarf umgesetzt werden, der sich nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der laufenden Umsetzung der Grundsteuer-Reform (siehe Deloitte Tax-News) sowie aus der in letzter Zeit ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer ergeben hat. Eine weitere Änderung betrifft Änderungen am Forschungszulagengesetz. Zu dem Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 07.05.2021 Stellung genommen. Nach ausführlicher Beratung im Finanzausschuss hat der Bundestag das Gesetz am 10.06.2021 mit kleinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 25.06.2021 abschließend zu dem Gesetz beraten. Die nächsten Gesetzgebungsschritte danach wären die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Die folgenden wesentlichen Regelungen sind im Gesetzesbeschluss des Bundestages enthalten. Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind kursiv gehalten.
Forschungszulagengesetz
Grundsteuerreform - Bewertungsgesetz
Finanzausgleichsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung zum Regierungsentwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes (so auch vom Plenum des Bundestages am 10.06.2021 umgesetzt), BT-Drs. 19/30489
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