Nachdem Ende März der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) angerufen hatte, tagte dieser abschließend am 05.06.2013. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses einigten sich darauf, die Regelungen des Jahressteuergesetzes 2013 (JStG2013) in der Fassung nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz zu übernehmen. Das Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2013 scheiterte insbesondere an dem Vorhaben der steuerrechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dieses Vorhaben wurde bei der Suche nach einem Vermittlungsergebnis zum AmtshilfeRLUmsG ausgeklammert. Übernommen wurden im Wesentlichen die Regelungen der damaligen Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum JStG 2013. Änderungen gibt es insbesondere bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der sog. Cash GmbH sowie zu den sog. RETT-Blocker-Strukturen. Darüber hinaus wurden für einige Regelungen die Vorgaben für das In-Kraft-Treten geändert.
Die wesentlichen Neuregelungen im Überblick
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vermittlungsergebnis zum JStG 2013:
Bundesrat, Beschluss zum AmtshilfeRLUmsG, 07.06.2013, BR-Drs. 477/13 (B)
Bundestag, Gesetzesbeschluss, 06.06.2013, BR-Drs. 477/13
Vermittlungsausschuss, Beschlussempfehlung zum AmtshilfeRLUmsG, 05.06.2012, BT-Drs. 17/13722
Bundesrat, Anrufung des Vermittlungsausschusses, 22.03.2013, BR-Drs. 157/13 (Beschluss), Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Vermittlungsausschuss, Beschlussempfehlung zum JStG 2013, 12.12.2012, BT-Drs. 17/11844, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
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