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13.06.2013
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

AmtshilfeRLUmsG: Nach Vermittlungsausschuss beschließen Bundestag und Bundesrat Gesetz

Hintergrund

Nachdem Ende März der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) angerufen hatte, tagte dieser abschließend am 05.06.2013. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses einigten sich darauf, die Regelungen des Jahressteuergesetzes 2013 (JStG2013) in der Fassung nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz zu übernehmen. Das Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2013 scheiterte insbesondere an dem Vorhaben der steuerrechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dieses Vorhaben wurde bei der Suche nach einem Vermittlungsergebnis zum AmtshilfeRLUmsG ausgeklammert. Übernommen wurden im Wesentlichen die Regelungen der damaligen Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum JStG 2013. Änderungen gibt es insbesondere bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der sog. Cash GmbH sowie zu den sog. RETT-Blocker-Strukturen. Darüber hinaus wurden für einige Regelungen die Vorgaben für das In-Kraft-Treten geändert.

Die wesentlichen Neuregelungen im Überblick

Ergebnisse des Vermittlungsausschusses

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vermittlungsergebnis zum JStG 2013: 

  • Die sog. Cash-GmbHs ermöglichten es, privates Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, um damit über die Nutzung der Verschonungsregelung für Betriebsvermögen die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Dies soll nun dadurch verhindert werden, dass Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist, als Verwaltungsvermögen für die Prüfung der Verschonungsvoraussetzungen qualifiziert werden. Von Geringfügigkeit ist auszugehen, wenn deren Wert insgesamt 20 % (10 % beim Vermittlungsergebnis zum JStG2013) des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft nicht übersteigt. Die Änderungen im ErbStG sind erstmals auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuern nach dem Tag des Bundestagsbeschlusses am 06.06.2013 entstanden sind oder entstehen. 
  • Abschaffung von sog. RETT-Blocker Strukturen: Durch die bereits im Vermittlungsergebnis zum JStG 2013 beschlossene Einführung eines neuen § 1 Abs. 3a GrEStG soll die Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 GrEStG durch den Tatbestand einer wirtschaftlichen Anteilsvereinigung ergänzt werden. Künftig soll eine durchgerechnete Beteiligungsquote in Höhe von mindestens 95 % ausreichen, um Grunderwerbsteuer auszulösen. Die bisher im Rahmen der Akquisitionsstrukturierung zur Grunderwerbsteuervermeidung genutzten Modelle mit einer Blocker-KG und einer minimalen wirtschaftlichen Beteiligung eines fremden Dritten an der Immobiliengesellschaft sind damit nicht mehr möglich. Zukünftig muss der nicht konzernverbundene Dritte auch wirtschaftlich mindestens 5,1 % der Immobiliengesellschaft übernehmen bzw. als Veräußerer behalten. Das Vermittlungsergebnis zum AmtshilfeRLUmsG enthält auch eine Erweiterung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel in § 6a GrEStG. Bisher sind nur bestimmte Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Spaltungen und Vermögensübertragungen) begünstigungsfähig. Die Steuerbefreiung soll in Zukunft auch bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage möglich sein. Letzteres können z.B. Anwachsung, Liquidation, Kapitalerhöhung etc. sein. Es bleibt jedoch bei den anderen restriktiven Anwendungsvoraussetzungen der Konzernklausel (insb. Vor- und Nachbehaltensfristen, Verbunddefinition der Finanzverwaltung, Unternehmereigenschaft des herrschenden Unternehmens). Die Änderungen im GrEStG sind erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Bundestagsbeschlusses am 06.06.2013 verwirklicht werden. Damit entfaltet die Neuregelung keine Rückwirkung auf bereits implementierte RETT-Blocker Strukturen.

Fundstellen

Bundesrat, Beschluss zum AmtshilfeRLUmsG, 07.06.2013, BR-Drs. 477/13 (B) 
Bundestag, Gesetzesbeschluss, 06.06.2013, BR-Drs. 477/13
Vermittlungsausschuss, Beschlussempfehlung zum AmtshilfeRLUmsG, 05.06.2012, BT-Drs. 17/13722
Bundesrat, Anrufung des Vermittlungsausschusses, 22.03.2013, BR-Drs. 157/13 (Beschluss), Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Vermittlungsausschuss, Beschlussempfehlung zum JStG 2013, 12.12.2012, BT-Drs. 17/11844, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News

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