Aktuell:
Der Bundestag hat am 21.04.2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet. Das Gesetz sieht Verschärfungen für sog. Share Deals vor, u.a. die Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 90%, eine Einführung eines Ergänzungstatbestands bei Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften und die Verlängerung von Beobachtungs-/Haltefristen. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für bestimmte börsennotierte Unternehmen. Die Regelungen sollen zum 01.07.2021 in Kraft treten.
Bereits am 31.07.2019 hatte das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Ziel des Gesetzesentwurfs war es, missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer, insbesondere bei sog. Share Deals, einzudämmen. Bei sog. Share Deals geht nicht das Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter über. Kern der geplanten Regelungen war, dass bei einem Übergang einer Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer anfällt, wenn weniger als 90 Prozent (bisher 95%) der Beteiligung an neue Gesellschafter übergehen. Eine vergleichbare Regelung sollte neu auch für grundstückshaltende Kapitalgesellschaften eingeführt werden und der maßgebliche Beobachtungszeitraum sollte von derzeit 5 Jahren auf 10 Jahren ausgedehnt werden.
In der Stellungnahme des Bundesrats vom 20.09.2019 (siehe Deloitte Tax News) wurde vorgeschlagen eine Ausnahme von den o.g. verschärften Regelungen für börsennotierte Unternehmen (sog. Börsenklausel) und für Umstrukturierungen im Konzern (Änderungen der Konzernklausel) zu schaffen. Anschließend war das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten.
Nachdem Anfang April 2021 sich Union und SPD im Bundestag auf Änderungen zum Regierungsentwurf geeinigt haben, hat der Finanzausschuss des Bundestags am 14.04.2021 seine Beschlussempfehlung verabschiedet (siehe BT-Drs. 19/28528). In der Beschlussempfehlung wird dem Plenum des Bundestages empfohlen, die Regelungen des Regierungsentwurfs mit einigen Änderungen zu verabschieden. Der Bundestag hat das Gesetz am 21.04.2021 verabschiedet. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 07.05.2021 dem Gesetz zustimmen. Die Gesetzesänderungen sollen mit Wirkung zum 01.07.2021 in Kraft treten.
Im Folgenden werden die verabschiedeten Gesetzesänderungen kurz dargestellt. Die Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf werden kursiv dargestellt:
Die Ausweitung der Regeln, zwingt dazu, bei Umstrukturierung oder dem Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, die direkt oder indirekt über andere Gesellschaften deutschen Grundbesitz halten, noch mehr Sorgfalt als bisher walten zu lassen. Die Ausweitung der derzeit für Personengesellschaften geltenden Regeln auf Kapitalgesellschaften und die Einführung eines 10- bzw.15-jährigen Überwachungszeitraums werden das Grunderwerbsteuerrecht ebenfalls erheblich komplexer machen. Darüber hinaus scheint es, dass die Anwendung der Steuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen im Lichte des EU-Rechts (erneut) auf den Prüfstand gestellt werden könnte.
Einen englischsprachigen Beitrag zum Thema finden Sie auch in den Deloitte Tax News.
Finanzausschuss, Beschlussempfehlung und Bericht vom 15.04.2021 (BT Dr. 19/28528) (wie vom FA Bundestag empfohlen vom Plenum des Bundestages angenommen)
Upper house recommends further changes to planned amendments to RETTrules, see Deloitte tax@hand
Ministry of Finance publishes draft law to amend RETT rules on share deals, see Deloitte tax@hand
Finance ministers of federal states reach agreement on tightening of RETT rules, see Deloitte tax@hand
Finance ministers of federal states recommend tightening of RETT rules, see Deloitte tax@hand
Joint working group considering tightening of RETT-provisions, see Deloitte tax@hand
CJEU rules German RETT intragroup exemption inline with EU state aid rules, see Deloitte tax@hand
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Andreas Maywald
Client Service Executive | ICE - German Tax Desk
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