Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 07.10.2015 die Gegenäußerung zu Stellungnahme des Bundesrates verabschiedet und damit signalisiert, in welche Richtung die weitere parlamentarische Diskussion zur Erbschaftsteuerreform geht. Die Bundesregierung lehnt dabei den Vorschlag des Bundesrates mit der Rückkehr zur Negativabgrenzung bei der Ermittlung des begünstigten Vermögens ab.
Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ verabschiedet. Zu diesem Gesetzentwurf hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 25.09.2015 (siehe Deloitte Tax-News) Stellung genommen. Ebenfalls am 25.09.2015 fand die erste Lesung des Bundestages statt.
In der am 07.10.2015 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gegenäußerung zu den einzelnen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates positioniert sich die Bundesregierung wie folgt.
Kenntnisnahme der folgenden Bundesratsvorschläge durch die Bundesregierung.
Die Bundesregierung wird die folgenden Vorschläge des Bundesrates prüfen oder der Prüfbitte nachkommen.
Die folgenden Vorschläge des Bundesrates werden durch die Bundesregierung abgelehnt.
Weiteres Vorgehen
Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist für den 12.10.2015 die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages vorgesehen.
Gegenäußerung Bundesregierung zur Stellungnahme Bundesrat, Drs. 18/6279
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