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17.07.2013
Erbschaftsteuer

BMF-Beirat zur Vermögensteuer: Keine stichhaltigen Argumente für Einführung

Hintergrund

Für die Wiederbelebung der 1997 ausgesetzten Vermögensteuer setzen sich im Bundestagswahlkampf 2013 SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ein. Dabei variieren die Angaben/ Vorstellungen zur Ausgestaltung der „neuen“ Vermögensteuer.

Die SPD bleibt im Wahlprogramm für die Bundestagswahl sehr vage und spricht von einer Vermögensteuer, die so ausgestaltet werden soll, dass der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von Personengesellschaften und Familienunternehmen Rechnung getragen wird und Investitionsspielräume nicht belastet werden. Hohe Freibeträge für Privatpersonen sollen sicherstellen, dass das normale Einfamilienhaus nicht von der Vermögensteuer betroffen wird.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine verfassungskonforme Vermögensteuer nach dem Ablauf der ebenfalls geforderten Vermögensabgabe ein.

Die Partei Die Linke wird im Wahlprogramm am Konkretesten. Es wird eine Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro auf Privat- und Betriebsvermögen gefordert. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Personenunternehmen soll ein erhöhter Freibetrag von 5 Mio. Euro gelten. Der Steuersatz soll 5 Prozent betragen.

Darüber hinaus streben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die befristete Einführung einer Vermögensabgabe an.

CDU/CSU und FDP lehnen eine Vermögensteuer ab.

Gutachten zu Besteuerung von Vermögen

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat die öffentliche Debatte zum Anlass genommen, sich im Rahmen einer finanzwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Analyse mit dem Pro und Contra einer Besteuerung des Vermögens zu beschäftigen. Der Beirat kommt danach zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Internationaler Vergleich: Der als Argument für eine erhöhte Vermögensbesteuerung angeführte OECD-Vergleich wird im Gutachten ausführlich thematisiert. Der im OECD-Vergleich für Deutschland aufgeführte niedrige Wert für die Steuern auf Vermögen in Prozent des Bruttoinlandsproduktes ergibt sich allein aus in Deutschland im OECD-Vergleich niedrigeren Steuern auf Grundvermögen. Diese meist kommunalen Steuern dienen in vielen Staaten zur Finanzierung kommunaler Leistungen, die in Deutschland häufig über Gebühren oder andere Steuern wie der Gewerbesteuer finanziert werden. Ein Vergleich mit den anderen Ländern bietet somit keinen Beweis dafür, dass die Besteuerung des Vermögens in Deutschland zu gering ist.

Verfassungsrechtliche Würdigung: Eine einmalige Vermögensabgabe wird nach Ansicht des Beirates nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Die Erhebung von einmaligen Vermögensabgaben setzt einen außerordentlichen Finanzbedarf voraus, welcher durch die Erhöhung regulärer Steuern nicht oder nur schwer erfüllt werden kann. Die in den letzten Jahren krisenbedingt gestiegene Staatsverschuldung stellt keine solche Ausnahmesituation dar, da die Schuldenstandsquote knapp über 80% liegt und ihr Forderungen gegenüber stehen, die zum Teil Zinserträge abwerfen und bei Verwertung zu einer Reduzierung der Schuldenstandsquote führen. Erst Schuldenstandsquoten von über 90% führen laut Beirat zu einer Wachstumseinbuße.

Eine laufende Vermögensteuer hält der Beirat auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Eine Vermögensteuer darf unter Berücksichtigung der Ertragsbesteuerung nicht dazu führen, dass die Erträge weitgehend durch die Besteuerung aufgebraucht werden. Dies würde gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zudem sieht der Beirat gleichheitsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Erfordernis realitätsgerechter zeitnaher Bewertung aller Vermögensarten.

Umverteilungswirkung: Auch finanzwissenschaftliche Gesichtspunkte sprechen gegen eine Vermögensteuer. Für die Zielerreichung von Gerechtigkeit und Umverteilung sind Steuern, wie die progressive Einkommensteuer und eine reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer, eher geeignet. Der wissenschaftliche Beirat macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das deutsche Steuer- und Transfersystem schon jetzt eine im internationalen Vergleich weit überdurchschnittlich ausgeprägte Umverteilung bewirkt. Er merkt darüber hinaus kritisch an, dass bei internationalen Vergleichen der Vermögensverteilung nur das Finanz- und Sachvermögen berücksichtigt wird, Renten- und Pensionsanwartschaften bleiben außen vor. Würde die Altersversorgung mit in den Vergleich einbezogen, so würde sich nach Ansicht des Beirates die Vermögensverteilung in Deutschland noch weniger ungleich darstellen.

Erhebungskosten: Der Beirat sieht die Vermögensteuer mit erheblichen Bewertungsproblemen behaftet, was hohe Erhebungs- und Befolgungskosten nach sich zieht. Schätzungen gehen dabei von Erhebungs- und Befolgungskosten von bis zu 50 Prozent des erwarteten Steueraufkommens aus.

Wettbewerbssituation: Das Zusammenspiel der Vermögensteuer und anderer, von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geplanter Steuererhöhungen, führt zu einer Mehrbelastung für die Unternehmen, die die Entlastungen durch die Steuerreformen in den letzten zehn Jahren auf einen Schlag rückgängig machen würden. Dies hätte erhebliche internationale Wettbewerbsnachteile zur Folge. Bei der Belastung durch Unternehmenssteuern würde Deutschland in Europa wieder einen der vorderen Plätze einnehmen. Generell würden durch die Erhebung einer deutschen Vermögensteuer ausländische Investoren dazu neigen, Investitionen in Deutschland eher fremd zu finanzieren. Deutsche Investitionen im Ausland würden eher über Eigenkapital in ausländischen Kapitalgesellschaften erfolgen.

Fundstellen

Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, Gutachten zu Besteuerung von Vermögen 2/2013 
CDU/CSU, Regierungsprogramm 2013-2017 „Gemeinsam erfolgreich für Deutschland“ 
SPD, Das Regierungsprogramm 2013-2017 „Das Wir entscheidet.“ 
FDP, Bürgerprogramm 2013 „Damit Deutschland stark bleibt.“ 
Bündnis 90/ Die Grüne, Bundestagswahlprogramm 2013 „Zeit für den Grünen Wandel“ 
Die Linke, Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 „100 % Sozial“

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