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11.01.2010
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten
der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2010

Das BMF informiert mit Schreiben vom 03.12.2009 (Az. IV 5 – S 2334/09/10011) über die ab dem Kalenderjahr 2010 geltenden Sachbezugswerte für die verbilligte oder unentgeltliche Gewährung von Mahlzeiten. Hiernach beträgt der Wert für ein Mittag- oder Abendessen € 2,80 und für ein Frühstück € 1,57.

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