Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerung-sozialversicherung/bmf-anerkennung-von-umzugskosten-und-aenderung-der-betraege-fuer-umzugsbedingte-unterrichtskosten-.html
29.02.2012
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

BMF: Anerkennung von Umzugskosten und Änderung der Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten

Hintergrund

Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Vom Grundsatz her können die tatsächlich entstandenen Umzugskosten oder die Pauschalen nach dem Bundesumzugskostengesetzt (BUKG) bzw. der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) als Werbungskosten abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Die Regelungen nach R 9.9 Absatz 2 und 3 LStR sind diesbezüglich zu beachten.

Verwaltungsanweisung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 01.01.2012 Folgendes:

  1. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Absatz 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs

    ab 01.01.2012 1.657 Euro 
     
  2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Absatz 1 BUKG beträgt

    a) für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs

    ab 01.01.2012 1.314 Euro

    b) für Ledige bei Beendigung des Umzugs

    ab 01.01.2012 657 Euro.

Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Absatz 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten zum 01.01.2012 um 289 Euro.

Das BMF-Schreiben vom 05.07. 2011 - IV C 5 - S 2353/08/10007; DOK: 2011/0538967 - (BStBl I 2011, S. 736) ist auf Umzüge, die nach dem 31.12.2011 beendet werden, nicht mehr anzuwenden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 23.02.2012, IV C 5 - S 2353/08/10007

Ihr Ansprechpartner

Nils Hupfer | Hamburg 
  

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.