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14.01.2014
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Auf einen Blick: Zahlen und Fakten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung 2014 - Arbeitgeberrelevante Änderungen zum 1. Januar 2014

Lohnsteuerliche Änderungen

  • Die Steuerkarte 2010 behält auch bei Umstellung auf das ELStAM-Verfahren ihre Gültigkeit für das Jahr 2014. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen sind per schriftlichem Antrag beim Finanzamt zu beantragen. 
  • Steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (ELStAM kann dieses noch nicht abbilden).
  • Reisekosten:  
    -  Ab dem 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht (siehe Deloitte Tax-News)
    - Die Auslandspauschalen wurden tw. zum 01.01.2014 angepasst (siehe Deloitte Tax-News).
  • Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen, Werte für
Frühstück 1,63 Euro
Mittag-/Abendessen 3,00 Euro
  • Sachbezüge bis 44,00 Euro (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen. 
  • Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte weiterhin auf.

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

  • Jahresmeldungen ab 2013 müssen bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen (bei Sonderzahlungen bis März sind ggf. Sondermeldungen erforderlich)

Beiträge in der Sozialversicherung

Krankenversicherung 15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %)
Pflegeversicherung 2,05 % (Zuschlag Kinderlose 0,25 %)
Rentenversicherung 18,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Künstlersozialabgabe 5,2 %

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung monatlich jährlich
bundeseinheitlich 4.050,00 Euro 48.600,00 Euro

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt: 53.550,00 Euro.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) beträgt: 48.600,00 Euro.
 

Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich jährlich
alte Bundesländer 5.950,00 Euro 71.400,00 Euro
neue Bundesländer 5.0000,00 Euro 60.000,00 Euro

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder Privatkassen Hälfte des Beitrags; höchstens jedoch
Krankenversicherung 295,65 Euro
Pflegeversicherung 41,51 Euro
  • Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei 450,00 Euro. Es besteht Rentenversicherungspflicht, eine Befreiung ist möglich. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben. 
  • Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.

Sachbezugswerte monatlich

Freie Unterkunft 221,00 Euro
Verpflegung (gesamt) 229,00 Euro
Frühstück 49,00 Euro
Mittag-/bzw. Abendessen 90,00 Euro
  • Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)
Monat 5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) 3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung)
Januar 27. 29.
Februar 24. 26.
März 25. 27.
April 24. 28.
Mai 23. 27.
Juni 24. 26.
Juli 25. 29.
August 25. 27.
September 24. 26.
Oktober 27. (24.) 29. (28.)
November 24. 26.
Dezember 19. 23.
  • • Auch für 2014 kein Sozialausgleich für den Arbeitgeber. Zusätzliche Meldungen zur Sozialversicherung sind aber für Mehrfachbeschäftigte zu erstellen.

Sonstiges

  • SEPA-Verfahren ab 1.2.2014 (Übergangzeit um 6 Monate verlängert)
    Bankdaten bereits im Januar hinterlegen, da AAG-Anträge sonst nicht von der Krankenkasse bearbeitet werden.
  • Änderungen zur Berechnung des Nettoeinkommens bei Lohnpfändungen
  • Arbeitsschutzgesetz - Klarstellung: Gefährdungsbeurteilung betrifft physische und psychische Gesundheit. Gilt auch für Kleinunternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern.
     

Über weitere Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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