Das am 18.02.2016 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften hat neben der Änderung des Titels auch eine wesentliche inhaltliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf erfahren. Durch die mit dem Gesetz erfolgte Verlängerung des Ermittlungszeitraums des Durchschnittszinssatzes für handelsrechtliche Pensionsrückstellungen hat sich auch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Rechtsanwender deutlich erweitert.
Aktuell: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2016 dem Gesetz seine Zustimmung erteilt (BR-Drs 84/16 (B)). Das Gesetz wurde am 16.03.2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 I S. 396 ff) veröffentlicht.
Am 18.02.2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Verbunden mit der Erweiterung des Titels des Gesetzes um die Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften ist eine Änderung im HGB mit entsprechenden Folgeänderungen in anderen Gesetzen. Mit dieser Änderung ist der Bundestag der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages gefolgt. Mit dem Ziel der Abmilderung der Nachteile des Niedrigzinsumfelds für die Unternehmen und zugleich der Beibehaltung des bewährten Systems, soll der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes für die Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Geschäftsjahre ausgedehnt werden. Für die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bleibt es beim Betrachtungszeitraum von 7 Jahren.
Die verabschiedete gesetzliche Regelung entspricht dem von den Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss eingebrachten Änderungsantrag (siehe Deloitte Tax-News):
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Es ist damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 26.02.2016 abschließend mit dem Gesetz befasst.
Fundstelle
Rechtsausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, BT-Drs. 18/7584
Bundestag, Gesetzesbeschluss , BR-Drs. 84/16
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