Am 27.01.2016 wurde vom Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für eine Änderung der Zinssatzermittlung bei Pensionsrückstellungen im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens beschlossen. Dabei soll mit einer Änderung des § 253 HGB der Ermittlungszeitraum für den Durchschnittszinssatz von 7 auf 10 Jahre verlängert werden.
Am 27.01.2016 hat das Bundeskabinett über eine Formulierungshilfe zur Änderungen des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im laufenden parlamentarischen Verfahren entschieden. Diese Änderung soll in den Rechtsausschuss des Bundestages eingebracht werden. Im Rechtsausschuss ist eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf für den 15.02.2016 vorgesehen. Die abschließende Beratung im Rechtsausschuss ist für den 17.02.2016 geplant. Die 2./3. Lesung im Bundestag kann dann frühestens am 18./19.02.2016 sein, sodass der Bundesrat bei Fristverkürzung am 26.02.2016 abschließend beraten könnte. Sollte dieser sehr ambitionierte Zeitplan nicht zu halten sein, ist ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens mit der abschließenden Beratung des Bundesrates am 18.3.2016 realistisch.
Die Formulierungshilfe sieht folgende Änderungen im Handelsrecht vor:
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