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29.08.2016
Thema des Monats

Großbritannien hat für den Brexit gestimmt

Am 23.06.2016 hat sich der britische Wähler mehrheitlich für den Austritt aus der EU entschieden. Dieser Austritt erfolgt jedoch nicht sofort. In Vertragsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien wird in den nächsten Monaten und wohl Jahren der Rahmen für das Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien nach einem Austritt festgelegt. Unternehmen sollten während dieser Zeit die aufenthaltsrechtlichen Themen im Blick behalten bzw. bereits jetzt zusammen mit ihren Mitarbeitern eruieren, welche Optionen bestehen.

Fallgruppe 1:
EU-Staatsangehörige, die zurzeit in Großbritannien leben und arbeiten

Vom Zeitpunkt der „Aktivierung“ des Artikel 50 des Lissabon Vertrages werden etwa zwei Jahre verhandelt. In dieser Zeit bleiben die bestehenden Regeln, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit bestehen. Sollte sich der Arbeitnehmer bereits mehr als fünf Jahre in Großbritannien aufhalten und dort in dieser Zeit gearbeitet haben, empfehlen wir zu prüfen, ob der Mitarbeiter einen Daueraufenthaltsstatus beantragen kann. Dieser Status wird ihn zukünftig vor eventuellen aufenthaltsrechtlichen Gesetzesänderungen schützen.

Fallgruppe 2:
Britische Staatsangehörige, die zurzeit in Deutschland leben und arbeiten

Wie bereits oben erläutert, wird die Freizügigkeit der britischen Staatsangehörigen in Deutschland solange Bestand haben bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Jedoch empfehlen wir auch hier allen britischen Staatsangehörigen, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten und arbeiten, eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen. Das Daueraufenthaltsrecht in Deutschland kann dann nur noch aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit entzogen werden.

Doppelte Staatsbürgerschaft:
Ferner sind bei beiden Fallgruppen zu prüfen, ob unter Umständen die Beantragung einer doppelten Staatsbürgerschaft für den Mitarbeiter von Interesse oder Nutzen sein kann.

Fazit:

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein akuter Handlungsbedarf. Die Beantragung bzw. Feststellung des Daueraufenthaltsrechts ist zu empfehlen.

Gerne stehen wir Ihnen zu diesem Thema oder auch zu anderen aufenthalts- oder melderechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
 

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