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29.10.2014
Steuerrecht

Überarbeitetes DBA mit Israel unterzeichnet

Das zuletzt revidierte Abkommen von 1977 wurde auf den aktuellen Stand angepasst.

Am 21.08.2014 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Israel vom israelischen Finanzminister Yair Lapid und Wolfgang Schäuble unterzeichnet. Das Abkommen wurde an aktuell geltendes internationales Steuerrecht angepasst unter Bezugnahme der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel. Unter anderem wurde die Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden auf 10 % reduziert, in manchen Fällen auf 5v%. Des Weiteren ist eine Besteuerung von Lizenzzahlungen im Quellenstaat nicht möglich. Außerdem wird geregelt, dass Renten für Wiedergutmachungsleistungen, die für politische Verfolgung oder Kriegshandlungen gezahlt werden, weder in Deutschland noch in Israel besteuert werden. Auch der Zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten wird durch das überarbeitete Abkommen verbessert.

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