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22.02.2013
Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein

Mit dem neuen Abkommen sollen die bestehenden engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern vertieft werden. Das neue Abkommen entspricht hinsichtlich der Struktur und des Inhalts weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Folgende Änderungen möchten wir im Folgenden herausstellen:

  • Einführung einer Schiedsklausel, die gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird
  • Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden
  • Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs

Im Doppelbesteurungsabkommen nicht enthalten sind Regelungen über ein Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften und Kapitalgewinnen mit Abgeltungswirkung; diese Regelungen werden vielmehr Gegenstand eigenständiger Gespräche und Verhandlungen sein. Wir werden Sie hierüber auf dem Laufenden halten.

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