Die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs haben sich darauf verständigt, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Dies ist in Artikel 25 Absatz 3 Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland/Österreich gesetzlich statuiert. Infolgedessen wurden in den letzten Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen geschlossen, die die steuerrechtliche Behandlung von besonderen Konstellationen und relevanten Sachverhalten klären. Damit soll eine einheitliche Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens gewährleistet werden.
Im BMF-Schreiben werden nunmehr die geltenden Konsultationsvereinbarungen zusammengestellt. Inhaltlich gibt es keine Neuerungen. Wir möchten dennoch auf folgende Inhaltspunkte der Konsultationsvereinbarungen resümierend hinweisen:
Die aus Anlass der COVID-19-Pandemie abgeschlossene Konsultationsvereinbarung vom 29.09.2021 (BStBl I S. 1828) ist von diesem BMF-Schreiben nicht berührt
Die jeweilige Vereinbarung sieht vor, dass sie sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats verlängert, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Artikel 15 DBA Deutschland Österreich
Artikel 15 Absatz 6 DBA Deutschland Österreich
Artikel 17 Absatz 1 DBA Deutschland Österreich
Artikel 18 Absatz 2 DBA Deutschland Österreich
Artikel 19 Absatz 2 DBA Deutschland Österreich
BMF, Schreiben vom 26.11.2021, IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :003
Ihre Ansprechpartner
Christian Röpke
Director
Stefan Prokop
Manager
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |