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20.02.2013
Steuerrecht

BMF: Erhöhung des Grundfreibetrags

Mit Pressemitteilung vom 01.02.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verkündet, dass der Bundesrat der geplanten Erhöhung des Grundfreibetrags im Rahmen des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression am 01.02.2013 zugestimmt hat. Die Erhöhung wird sich für Arbeitnehmer voraussichtlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung für April 2013 rückwirkend ab Januar 2013 erstmals auswirken.

Die Anhebung des Grundfreibetrags wird in zwei Schritten erfolgen. Bei Einzelveranlagung erfolgt rückwirkend ab Januar 2013 eine Anhebung um 126 € auf 8.130 € und ab dem Jahr 2014 auf 8.354 €. Bei Zusammenveranlagung erhöht sich der gemeinsame Grundfreibetrag der Eheleute auf 16.260 € für den Veranlagungszeitraum 2013 und auf 16.708 € ab dem Veranlagungszeitraum 2014. Die Erhöhung des Grundfreibetrags führt je nach Steuerklasse schätzungsweise zu einer monatlichen Entlastung der Steuerpflichtigen zwischen 1,67 € und max. 4,80 €.

Der Eingangssteuersatz liegt weiterhin bei 14 % und steigt progressiv auf max. 42 % an (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.731 € bei Einzelveranlagung und 501.462 € bei Zusammenveranlagung beträgt der Steuersatz konstant 45 % (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die ursprünglich vorgesehene Anpassung des gesamten Tarifverlaufs war nicht konsensfähig.

Fundstelle:

BMF, Pressemitteilung vom 01.02.2013

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