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28.11.2012
Steuerrecht

BMF: Aufteilungsmaßstab für ausländische Sozialversicherungsbeiträge – Berücksichtigung für den Lohnsteuer- und Sonderausgabenabzug im Jahr 2012

Wie bereits in unserer Veröffentlichung vom 24.08.2011 und 22.02.2012 erläutert, hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 wesentlich geändert.

Mit Schreiben vom 29.10.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr die Maßstäbe für die Aufteilung der vom Arbeitnehmer geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2013 aktualisiert.

Danach können die anteiligen Beiträge des Globalbeitrags, die sich unter Anwendung des Prozentsatzes aus

der Gruppe 1 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Rentenversicherung,
der Gruppe 2 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Kranken- und Pflegeversicherung und
der Gruppe 3 als sonstige Vorsorgeaufwendungen

für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung erfasst werden.

Der im Kalenderjahr geleistete Arbeitnehmerglobalbeitrag zur ausländischen Sozialversicherung ist nach den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Prozentsätzen für die vorgenannten drei Gruppen zu ermitteln.

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gesamt
Belgien 50,26 % 40,51 % 9,23 % 100,00 %
Irland 77,78 % 7,94 % 14,28 % 100,00 %
Lettland 85,21 % 0,00 % 11,94 % 97,15 % (2,85 % nicht abzugsfähig)
Malta 47,80 % 43,42 % 8,78 % 100,00 %
Norwegen 55,37 % 44,63 % 0,00 % 100,00 %
Portugal 84,48 % 0,00 % 15,52 % 100,00 %
Spanien 97,03 % 0,00 % 2,97 % 100,00 %
Vereinigtes Königreich (GB) 84,48 % 0,00 % 15,52 % 100,00 %
Zypern 88,82 % 0,00 % 11,18 % 100,00 %

Darüber hinaus wird durch das Schreiben des BMF ebenfalls der Aufteilungsmaßstab für die vom Arbeitgeber geleisteten Globalbeiträge angepasst.

Für Globalbeiträge an Sozialversicherungsträger im nichteuropäischen Ausland ist für die Aufteilung dieser Globalbeiträge eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Fundstellen

BMF Schreiben vom 29.10.2012
Deloitte Tax-News vom 24.08.2011 und 22.02.2012

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