Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/sozialversicherung/kindergeld---pflicht-zur-angabe-der-steuer-identifikationsnummer-ab-dem-01012016.html
09.12.2015
Sozialversicherung

Kindergeld - Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab dem 01.01.2016

Mit Beginn des Jahres 2016 tritt eine neue Regelung für den Bezug von Kindergeld in Kraft.
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab dem 01.01.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum (Änderungen der §§ 62 und 63 Einkommensteuergesetz durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 02.12.2014, BGBl I S. 1922). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.

Ab diesem Zeitpunkt muss somit jeder Kindergeldberechtigte der für ihn zuständigen Familienkasse seine Steuer-ID und die Steuer-ID des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-ID des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-ID der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-ID. Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-ID wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden.

Eine Steuer-ID wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit ist die Besorgnis unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 01.01.2016 keine Mitteilung der Steuer-ID vorliegt. So ist es nach Auskunft der Familienkassen aktuell nicht erforderlich, diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liege den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Sofern die Steuer-ID noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, sollen Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert werden. Kindergeld wird daher auch ohne Vorliegen der Steuer-ID zunächst fortgezahlt.

Sofern die Steuer-ID der Familienkasse jedoch auch nach Aufforderung nicht mitgeteilt wird, droht die Rückforderung des im Jahre 2016 bereits gezahlten Kindergeldes.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Umständen beispielsweise auch für Kinder, die im europäischen Ausland leben. Diese erhalten im Regelfall keine deutsche Steuer-ID, da sie in Deutschland nicht steuerpflichtig sind. Deshalb ist ihre Identität auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen.

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.