Zurück zur Übersicht
URL: http://mobile.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/sozialversicherung/einfuehrung-des-elektronischen-antragsverfahrens-fuer-a1-bescheinigungen-verzoegert-sich.html
12.07.2017
Sozialversicherung

Einführung des elektronischen Antragsverfahrens für A1-Bescheinigungen verzögert sich

Der geplante Start für die stufenweise Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens für A1-Bescheinigungen zum Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit im EU-Ausland wurde auf den 01.01.2018 verschoben.

Im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit im europäischen Ausland ist eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit erforderlich.

Mit unserem Artikel vom 14.02.2017 berichteten wir darüber, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, die entsprechenden Bescheinigungen zukünftig auch elektronisch zu beantragen. Das neue elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 sollte ursprünglich ab dem 01.07.2017 in Stufen eingeführt werden.

Aufgrund von Bedenken des GKV-Spitzenverbandes zur technischen Umsetzbarkeit des Verfahrensstarts bei den Einzugsstellen zum 01.07.2017, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Start nunmehr auf den 01.01.2018 verlegt.

Wie das BMAS bestätigte, verschieben sich dementsprechend auch alle weiteren Termine im Rahmen der stufenweisen Einführung des elektronischen Antragsverfahrens für A1-Bescheinigungen um 6 Monate. Die Einzugsstellen sind daher auch erst ab dem 01.07.2018 verpflichtet, elektronisch beantragte A1-Bescheinigungen nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ebenfalls elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Nähere Infos zum elektronischen Antragsverfahren finden Sie in unserem Newsletter-Artikel vom 14.02.2017: Stufenweise Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens für A1-Bescheinigungen.

Wie bereits angekündigt, wird auch Deloitte die Möglichkeit des elektronischen Antragsverfahrens nach der Einführung für seine Mandanten nutzen.

Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Antragsverfahren sowie der Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Situation Ihrer entsandten Mitarbeiter stehen wir Ihnen gerne kompetent zur Seite.

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.