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24.04.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Südafrika – Neue Einwanderungsbestimmungen

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

- Die Umwandlung eines Touristenvisums in ein Arbeitsvisum ist nicht möglich, sofern sich die betroffene Person in Südafrika aufhält. Die betroffene Person muss dafür in ihr Heimatland bzw. in das Land des ständigen Wohnsitzes zurückkehren, um den entsprechenden Antrag zu stellen.

- Das Visum für Arbeitnehmer, die unternehmensintern versetzt werden, wurde bislang nur für den Zeitraum von 2 Jahren ohne eine Verlängerungsoption ausgestellt. Nun soll dieses Visum für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt werden.

- Südafrikanische Unternehmen, die einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen möchten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Bei dieser Art von Visum ist das Unternehmen zudem verpflichtet eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, ob nicht auch südafrikanische Staatsbürger bzw. Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsgenehmigung die Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfüllen.

Die neuen Bestimmungen enthalten außerdem klare Regelungen für den Fall, dass Arbeitnehmer sich nach Ablauf ihres Visums noch in Südafrika aufhalten.

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