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22.02.2011
Aktuelles aus dem Ausland

Schweden: Erleichterungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn bei einer Tätigkeit außerhalb Schwedens

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines schwedischen Steuerpflichtigen, der für mindestens ein Jahr ins Ausland entsandt wird, werden unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der schwedischen Besteuerung freigestellt. Nach einer Mitteilung der schwedischen Finanzbehörden sollte eine Steuerfreistellung unter anderem nur dann in Betracht kommen, wenn der Steuerpflichtige im entsprechenden Tätigkeitsstaat auch wohnhaft ist. Abweichend hierzu hat der schwedische Steuerausschuss jedoch am 28.01.2011 eine verbindliche Auskunft veröffentlicht, in welcher eine Steuerfreistellung gewährt worden ist, obwohl der Steuerpflichtige nicht im Tätigkeitsstaat wohnhaft war, sondern arbeitstäglich gependelt ist. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsflash.

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Peter Mosbach I Düsseldorf

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