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23.11.2010
Aktuelles aus dem Ausland

Schweden: Stellungnahme der schwedischen Finanzverwaltung zur Steuerbefreiung von Arbeitslohn für eine außerhalb Schwedens ausgeübte Beschäftigung

Arbeitslohn, der von einem in Schweden ansässigen Arbeitnehmer für eine im Ausland ausgeübte Beschäftigung bezogen wird, ist unter bestimmten Voraussetzungen in Schweden steuerbefreit. Hierzu hat die schwedischen Finanzverwaltung am 25.10.2010 eine Stellungnahme veröffentlicht, wonach eine Steuerbefreiung von Arbeitslohn für eine im Ausland ausgeübte Beschäftigung - zumindest nach den Regelungen des nationalen schwedischen Steuerrechtes – unter anderem nur dann in Betracht kommt, wenn der betroffene Arbeitnehmer pro Beschäftigungsjahr weniger als 96 Tage außerhalb des Beschäftigungslandes verbringt, wovon wiederum maximal 72 Tage in Schweden verbracht werden dürfen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsflash.

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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