Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz: 1.000 Euro Entlastungsprämie vorerst gescheitert
Nach dem Beschluss des Bundestags vom 24.04.2026 hat der Bundesrat dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes heute, am 08.05.2026, die Zustimmung verweigert. Damit ist die geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst gescheitert.
1.000 Euro Entlastungsprämie vorerst gescheitert
Nach dem Beschluss des Bundestags vom 24.04.2026 (siehe Deloitte Tax-News) hat der Bundesrat dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes heute, am 08.05.2026, die Zustimmung verweigert. Damit ist die geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst gescheitert.
Hintergrund der geplanten Regelung
Vorgesehen war, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können. Die Begünstigung sollte bis zum 30.06.2027 gelten.
Die Steuerbefreiung war insbesondere an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Keine Entgeltumwandlung
- Nur für neue Leistungen (keine Umwidmung bestehender oder künftig vereinbarter Vergütungsbestandteile)
- Freibetrag von 1.000 Euro (nur übersteigende Beträge steuerpflichtig)
Arbeitgeber hätten bei der Umsetzung einen weiten Gestaltungsspielraum:
- Auszahlung in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen möglich
- Gewährung als Geld- oder Sachleistung zulässig
Fazit
Derzeit ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung einer entsprechenden Entlastungsprämie nicht möglich. Etwaige Sonderzahlungen unterliegen weiterhin der regulären Besteuerung und Beitragspflicht.
Ob und wann ein neuer Gesetzesvorstoß erfolgt oder ob Bundestag oder Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, bleibt abzuwarten.
