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30.04.2014
Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen China

Das bisherige DBA zwischen China und Deutschland stammt aus dem Jahr 1985. Mit dem am 28.03.2014 unterzeichneten DBA werden einige Änderungen – z.B. hinsichtlich der Mindestbeteiligungsquote für die reduzierte Quellensteuer auf Dividenden sowie die Höhe der Quellensteuer – vorgenommen.
Im Bundesgesetzblatt II vom 25.08.2016 (BGBl. II 2016, S. 1005) wurde das Inkrafttreten des DBA-China zum 06.04.2016 verkündet, das bisherige DBA-China ist mit Ablauf des 05.04.2016 außer Kraft getreten. Das neue DBA ist gem. Art. 32 Abs. 2 erstmals ab dem 01.01.2017 anzuwenden.

Eine genauere Zusammenstellung in Bezug auf die Änderungen des neuen DBA zwischen China und Deutschland finden Sie in unseren Deloitte Tax-News vom 04.04.2014.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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