Steuerrecht
Costa Rica – Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbart
Am 13.2.2014 wurde erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Costa Rica vereinbart. Dieses bedarf vor seinem Inkrafttreten der Ratifikation und wird nach Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt in dem das Abkommen in Kraft tritt.
