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16.07.2024
Steuerrecht

BMF: Verfahrenserleichterung bei Verständigungsverfahren für gleichgelagerte Sachverhalte für Arbeitnehmende eines Arbeitgebers

Nicht in allen Fällen führt die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auch wirklich zu der Vermeidung einer solchen. Sofern beide Vertragsstaaten eine abweichende Anwendung des DBA vorsehen, bleibt den Steuerpflichtigen oft nur noch die Einleitung eines Verständigungsverfahrens, um eine Doppelbesteuerung der Einkünfte ultimativ zu verhindern.  

Mit Datum vom 21. Februar 2024 wurde ein aktualisiertes Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Gegenüber dem Vorgängerschreiben vom 27. August 2021 haben sich nur wenige Änderungen ergeben.

Die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erfordert die Einreichung eines Antrags mit spezifischen Inhalten und Fristen. Hierzu gibt es im aktuellen Merkblatt eine Verschärfung zum Vorgänger. Während nach dem Vorgängerschreiben ein fristwahrender Antrag nur dann vorlag, wenn innerhalb der geltenden Antragsfrist alle der aufgeführten Angaben und Unterlagen dem Bundeszentralamt für Steuern vorgelegt wurden, kann nach dem aktuellen Merkblatt ein Antrag als verfristet abgelehnt werden, wenn die aufgeführten Angaben und Unterlagen bei Antragsstellung nicht vollständig vorgelegt werden.

Zudem führt das aktuelle Merkblatt eine Verfahrenserleichterung zum Verständigungsverfahren nach einem DBA ein, wenn mehrere Arbeitnehmende ein Verständigungsverfahren für gleichgelagerte Sachverhalte im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für denselben Arbeitgeber und durch den denselben Bevollmächtigten beantragen. In diesen Fällen kann das Bundeszentralamt für Steuern unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, detaillierte (zusätzliche) Angaben und Unterlagen für jeden weiteren Fall anzufordern, ausgehend davon, dass für mindestens einen Fall bereits alle notwendigen Angaben und Unterlagen eingereicht wurden.

Das aktualisierte Schreiben bietet detaillierte Informationen und klare Handlungsanweisungen in Bezug auf die Einleitung und Durchführung internationaler Verständigungs- und Schiedsverfahren. Die Ergänzungen tragen dazu bei, die Rechtssicherheit und Transparenz für die Steuerpflichtigen zu erhöhen. Auch die Einführung von weiteren Verfahrenserleichterungen generell sowie explizit in Bezug auf die Zusammenfassung von gleich lautenden Fällen ist zu begrüßen im Hinblick auf die Vielzahl von Verfahren, die seit Jahren beim Bundeszentralamt „anhängig“ sind. Nicht zuletzt durch die neue Auffassung der Finanzverwaltung zur Bestimmung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit aus dem aktualisierten BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023 ist zu befürchten, dass die Zahl der eingeleiteten Verfahren weiter zunehmen wird. 

Fundtselle

BMF-Schreiben vom 15.01.2024, IV B 3 - S 1304/21/10005 :003​​

Ihr Ansprechpartner

Jana Röpke
Senior Manager

jroepke@deloitte.de
Tel.: +4940320804504

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