Zurück zur Übersicht
27.11.2013
Steuerrecht

BMF-Schreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils: Antrag auf Zusammenveranlagung bei Wohnsitz in der Schweiz

Bezugnehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.02.2013 hat das BMF mit Schreiben vom 16.09.2013 bestätigt, dass in der Schweiz wohnhafte, deutsche Staatsangehörige auf Antrag zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden können, wenn diese aufgrund nahezu ausschließlich steuerpflichtiger Einkünfte in Deutschland von personen- und familienbezogenen steuerlichen Vergünstigungen in der Schweiz nicht profitieren können.

Das BMF-Schreiben gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Zusammenveranlagung und dem EuGH-Urteil vom 28.02.2013 finden Sie in den Deloitte Tax News vom 28.03.2013.

Fundstelle:
BMF, Schreiben vom 16.09.2013, IV C 3 – S 1325/11/10014

Weitere Fundstellen:
EuGH, Urteil vom 28.02.2013, C-425/11

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.