BMF-Schreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils: Antrag auf Zusammenveranlagung bei Wohnsitz in der Schweiz
Bezugnehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.02.2013 hat das BMF mit Schreiben vom 16.09.2013 bestätigt, dass in der Schweiz wohnhafte, deutsche Staatsangehörige auf Antrag zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden können, wenn diese aufgrund nahezu ausschließlich steuerpflichtiger Einkünfte in Deutschland von personen- und familienbezogenen steuerlichen Vergünstigungen in der Schweiz nicht profitieren können.
Das BMF-Schreiben gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Zusammenveranlagung und dem EuGH-Urteil vom 28.02.2013 finden Sie in den Deloitte Tax News vom 28.03.2013.
Fundstelle:
BMF, Schreiben vom 16.09.2013, IV C 3 – S 1325/11/10014
Weitere Fundstellen:
EuGH, Urteil vom 28.02.2013, C-425/11