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28.11.2011
Steuerrecht

BMF: Der Start von ELStAM zum 01.01.2012 wird verschoben

In seiner Pressemitteilung vom 31.10.2011 teilt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben wird. Bund und Länder stimmen zur Zeit einen neuen Termin sowie die weiteren Vorgehensweisen für den Start des elektronischen Verfahrens ab.

Durch die Verschiebung der geplanten Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verlängert sich der derzeit bestehende Übergangszeitraum, d.h. die papierbasierte Lohnsteuerkarte 2010 bleibt mit sämtlichen eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen weiterhin gültig. Bereits in unserem Artikel vom 28.10.2010 hatten wir Sie über die Einführung von ELStAM und die damit einhergehenden Übergangsregelungen für das Jahr 2011 informiert. Im Folgenden möchten wir Ihnen nun die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche sich aus der Verschiebung des Starttermins ergeben, zusammenfassen:

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten zur Zeit Schreiben ihrer Finanzämter, in denen sie über die für sie persönlich beim Finanzamt gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Steuerklasse, Merkmale zur Kirchensteuer, die Anzahl der Kinderfreibeträge und Frei- bzw. Hinzurechnungsbeträge. Der Versand dieser Schreiben bleibt durch die Verschiebung des ELStAM-Starttermins unberührt. Die in den Mitteilungen aufgeführten Lohnsteuerabzugsmerkmale sollten jedoch sorgfältig geprüft werden und falls nötig, schriftlich eine Korrektur beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Arbeitnehmer sollten berücksichtigen, dass bislang auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Freibeträge übergangsweise auch für das Jahr 2011 für den Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen waren. Diese Übergangsregelung gilt jedoch nicht für das Jahr 2012. Für eine Erfassung von Frei- bzw. Hinzurechnungsbeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren für das Jahr 2012 sind sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge beim zuständigen Finanzamt neu zu beantragen.

Arbeitgeber
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2010 nicht nur für das Jahr 2011, sondern bis zum Starttermin von ELStAM aufzubewahren und die hierin aufgeführten Lohnsteuerabzugsmerkmale weiterhin den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu Grunde zu legen. Alternativ kann der Arbeitnehmer die in Papierform seitens der Finanzämter mitgeteilten gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale spätestens für die Januar-Gehaltsabrechnung bei seinem Arbeitgeber vorlegen.

Fundstelle

BMF, Pressemitteilung vom 31.10.2011

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

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