BMF: Veröffentlichung des aktuellen Stands der Doppelbesteuerungsabkommen am 17.01.2018
Hintergrund
Mit seinem Schreiben vom 17.01.2018 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie über aktuelle Abkommensverhandlungen.
Die aktualisierte Aufstellung zeigt jeweils den aktuellen Stand, die Fundstelle, das Inkrafttreten und die grundsätzliche Anwendung der DBA, die Deutschland als Vertragspartner mit anderen internationalen Staaten unterzeichnet hat. Die jeweiligen Änderungen sind durch seitliche Striche am rechten Tabellenrand markiert.
Verwaltungsanweisung
Die neuen DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Armenien, Finnland und Turkmenistan sind ab dem 01.01.2018 anzuwenden.
Betroffene Norm
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und internationalen Vertragsstaaten.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 17.01.2018, IV B 2 – 1301/07/10017-09.
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