Zurück zur Übersicht
31.07.2018
Steuerrecht

BMF: Veröffentlichung des aktuellen Stands der Doppelbesteuerungsabkommen am 17.01.2018

Hintergrund

Mit seinem Schreiben vom 17.01.2018 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie über aktuelle Abkommensverhandlungen.

Die aktualisierte Aufstellung zeigt jeweils den aktuellen Stand, die Fundstelle, das Inkrafttreten und die grundsätzliche Anwendung der DBA, die Deutschland als Vertragspartner mit anderen internationalen Staaten unterzeichnet hat. Die jeweiligen Änderungen sind durch seitliche Striche am rechten Tabellenrand markiert.

Verwaltungsanweisung

Die neuen DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Armenien, Finnland und Turkmenistan sind ab dem 01.01.2018 anzuwenden.

Betroffene Norm

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und internationalen Vertragsstaaten.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 17.01.2018, IV B 2 – 1301/07/10017-09.

Weitere Beiträge

Neues DBA mit Tunesien: Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung
BMF: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
China veröffentlicht neue Regel zur Bestimmung des Nutzungsberechtigten von Doppelbesteuerungsabkommen

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach
Of Counsel

pmosbach@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-2309

Jana Hoock
Senior Manager

jhoock@deloitte.de
Tel.: 040 32080-4504

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach
Of Counsel

pmosbach@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-2309

Jana Hoock
Senior Manager

jhoock@deloitte.de
Tel.: 040 32080-4504

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.