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23.04.2013
Steuerrecht

Armenien: DBA mit Deutschland vereinbart

Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF) haben mit den Verantwortlichen des Finanzministeriums von Armenien am 01.03.2013 erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen soll das bisher noch für Armenien gültige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion von 1981 ersetzen.

Die Inhalt des neuen Abkommens basiert auf der am 18.04.2013 veröffentlichen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen, die sich an dem Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen orientiert, aber hauptsächlich der effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen dient.

Sobald das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Armenien unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht. Vereinbart wurde bereits, dass ein umfassender Informationsaustausch der Finanzverwaltungen beider Vertragsstaaten ermöglichet werden soll. Das Inkrafttreten ist zum 01.01.2014 geplant.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter laufend informieren.

Fundstelle
Kurznachricht, IWB 6/2013 S. 197

Weitere Fundstellen
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
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Christian Röpke

croepke@deloitte.de
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