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08.12.2015
Sozialversicherung

Verlängerte Antragsfrist für die Rentenversicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbeschäftigung

Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind, haben unter den Voraussetzungen des § 4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) die Möglichkeit, sich auf Antrag in der Deutschen Rentenversicherung pflichtzuversichern.

Nach alter Rechtslage begann die Antragspflichtversicherung mit dem Folgetag des Antragseingangs bei der Deutschen Rentenversicherung, frühestens jedoch mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen eingetreten sind.

Mit dieser Regelung soll in erster Linie ein mögliches nachträgliches Eingreifen in die Versicherungsbiografie vermieden werden. Die restriktive Regelung konnte in der Praxis jedoch dazu führen, dass dem Arbeitnehmer eine Versorgungslücke entstand, wenn der Antrag erst verspätet nach dem Beginn der Auslandsbeschäftigung gestellt wurde.

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15. April 2015 wurde unter anderem eine Neuregelung der Antragsfrist beschlossen.

Die Antragspflichtversicherung in der Rentenversicherung kann nunmehr innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung im Ausland rückwirkend beantragt werden. Somit kann die Versicherungspflicht – anders als bisher – nicht erst mit dem Tag nach dem Eingang des Antrags beginnen, sondern bei Beantragung innerhalb der Drei-Monats-Frist bereits mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen erstmals dafür vorlagen. Hierdurch werden einerseits unerwünschte Versicherungslücken für die betroffenen Arbeitnehmer vermieden und andererseits Verwaltungsaufwände für Unternehmen und Rentenversicherungsträger reduziert.

Sofern die Antragspflichtversicherung nicht innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Auslandsbeschäftigung beantragt wird, beginnt sie auch zukünftig erst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung folgt.

Die Neuregelung ist seit dem 22. April 2015 gültig.
 

Ihr Ansprechpartner

Jens Glaser

jglaser@deloitte.de
Tel.:

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